Sexualität Allgemein Testbericht

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Erfahrungsbericht von Loewenmaus

§ 209 - Menschenrechtsverletzung oder nicht?

Pro:

nix.

Kontra:

Menschnrechte werden in Österreich nicht groß geschrieben.

Empfehlung:

Nein

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§ 209 ...so wie er im StGB steht (Strafgesetzbuch)
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Eine Person männlichen Geschlechts, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

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Hetero VS. Homo
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Heterosexuelle Beziehungen: 14Jahre (§§206f StGB)
Homosexuelle Beziehungen: 18 Jahre (§209 StGB)

Jungen zwischen 14 und 18 Jahren dürfen daher keine Beziehung mit einem über 19jährigen eingehen. Tun sie es dennoch, riskiert ihr Partner zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Gefängnis.

Lesben werden vom Gesetzgeber gar nicht erst ernst genommen. Bei ihnen könne man ohnehin nicht zwischen Sex und Körperpflege unterscheiden, heißt es in der Regierungsvorlage 1970. Deshalb gilt für sie keine besondere höhere Altersgrenze, sondern ebenfalls die allgemeine von 14 Jahren.

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Diskriminierung oder Gleichheit ?
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20 jährige Frau + 17 jährige Frau -> erlaubt
20 jährige Frau + 17 jähriger Mann -> erlaubt
20 jähriger Mann + 17 jährige Frau -> erlaubt
20 jähriger Mann + 17 jähriger Mann -> SEXUALVERBRECHEN

Die Folge: jedes Jahr über 40 Strafverfahren und mehr als 30 rechtskräftige Verurteilungen.
Der typische Angezeigte ist zwischen 18 und 39 Jahre alt.
Seit Einführung des Gesetzes im Jahre 1971 wurden bereits über 1.000 Menschen rechtskräftig verurteilt.
Österreich – das letzte in Europa

Die katholische Kirche hat in dem Staat, in dem sie auch auf weltlichem Gebiet unumschränkt herrscht, nie Sonderbestimmungen gegen Homosexuelle eingeführt und seit 1929 ein einheitliches Mindestalter von 12 Jahren für gleich- und verschiedengeschlechtliche Beziehungen festgelegt (Art. 331ff Codice Penale).

Auch die übergroße Mehrheit der 43 Mitgliedstaaten des Europarates hat einheitliche Altersgrenzen festgelegt. Darunter auch Deutschland also wird es für die Deutschen User von uns weniger von Bedeutung sein als für die Östtereicher. Die es sehr wohl betrifft.

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Fazit
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Ich kanns verstehen das ein 14jähriger noch nicht genau weiß auf welcher Seite er steht wissen manche sogar erst mit über 30 wenn nicht noch später oder nie aber wenn sich ein 17 jähriger und ein 19 jähriger verlieben und auch Sex mit einander haben wollen finde ich es eine Schweinerei wenn sie das nicht dürfen ;o(

36 Bewertungen, 12 Kommentare

  • Avengelina

    16.04.2002, 22:57 Uhr von Avengelina
    Bewertung: sehr hilfreich

    Sehr interressant! Cu Avengelina

  • Schildmietz

    03.04.2002, 18:17 Uhr von Schildmietz
    Bewertung: sehr hilfreich

    ...seltsam...dass die Richter bei euch das scheinbar auch so sehen... *staun*

  • Hexchen69

    21.03.2002, 18:28 Uhr von Hexchen69
    Bewertung: sehr hilfreich

    komisch dieses gesetzt, aber dein bericht ist super.

  • dieda

    13.03.2002, 09:49 Uhr von dieda
    Bewertung: sehr hilfreich

    Vielleicht liegt es ja an den hohen Bergen in A ;-)

  • Mad_Lion

    10.03.2002, 16:00 Uhr von Mad_Lion
    Bewertung: sehr hilfreich

    Ich hab ja schon immer gewusst dass die Össis ein bisschen langsamer sind als der Rest der Welt.

  • maertens

    07.03.2002, 01:13 Uhr von maertens
    Bewertung: sehr hilfreich

    Seltsam, dachte gar nicht, daß die Ösis dermaßen hinterherhinken...

  • owesen

    06.03.2002, 09:30 Uhr von owesen
    Bewertung: sehr hilfreich

    Interessant !!! Gruß, Sönke ( owi13 )

  • Patrick75

    06.03.2002, 02:27 Uhr von Patrick75
    Bewertung: sehr hilfreich

    Mußte erst nachschauen, Du beziehst Dich vermutlich auf das ÖStGB. In Deutschland sieht es etwas anders aus, hier sind gleichgeschlechtliche Beziehungen bereits seit einer ganzen Weile nicht mehr verboten. Auch der Beischlaf ist nur dann strafba

  • Totenmond

    06.03.2002, 02:18 Uhr von Totenmond
    Bewertung: sehr hilfreich

    echt traurig was manchmal abgeht :(

  • DirkWG

    06.03.2002, 01:39 Uhr von DirkWG
    Bewertung: sehr hilfreich

    Deine Aussage "20 jähriger Mann + 17 jährige Frau -> erlaubt" glaube ich nur bedingt, wenn Eltern dahinterstehen, die das nicht wollen, gibt es da sicher auch rechtliche Möglichkeiten. Aber Deiner Meinung stimme ich zu, wobei ab

  • DjtheFreak

    06.03.2002, 01:36 Uhr von DjtheFreak
    Bewertung: sehr hilfreich

    ist ja unglaublich :-\

  • AfuRa

    06.03.2002, 01:34 Uhr von AfuRa
    Bewertung: sehr hilfreich

    Das ist doch nicht das deutsche Gesetz? Oder hab ich da was verpaßt?