Verwaltungsfachangestellte/r Testbericht

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Summe aller Bewertungen
  • Einstellungschancen:  durchschnittlich
  • Aufstiegschancen:  durchschnittlich
  • Verdienstmöglichkeiten:  gut
  • Sozialleistungen:  durchschnittlich

Erfahrungsbericht von angel2901

Die Ausbildung.... Ein Beruf für s Leben?

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Vorwort
******
Ich bin jetzt ab dem 1. August 2002 im dritten Ausbildungsjahr im Beruf der Verwaltungsfachangestellten. Ich denke, dass sich die wenigsten unter euch vorstellen können, was dieses lange Wort eigentlich verbirgt. Ich wusste es zuvor eigentlich auch nur, weil meine Schwester eben diese Ausbildung absolviert hat. Nachdem ich dann bei \"ihrer\" Behörde, in der Kreisverwaltung, ein Praktikum im Ausländeramt vorgenommen hatte, war ich begeistert von dem Beruf und entschied mich, mich in die Richtung zu bewerben.

Nach mehreren Fototerminen und Tagen, die ich nur mit Bewerbungen schreiben verbracht habe, meldete sich endlich die erste Verwaltung bei mir, die sich nicht mit Sätzen wie z.B. \"Leider ist der Vorgang zur Besetzung der Ausbildungsstellen in unserem Haus schon beendet.\" entschuldigt hat. (Dieser Satz war lächerlich. Immerhin hatte ich die Adressen der Verwaltungen vom Arbeitsamt als aktuell zugesandt bekommen!) Ich bekam von der Evangelischen Landeskirche der Pfalz in Speyer eine Chance auf ein Vorstellungsgespräch.
Nebenbei bemerkt habe ich damals mit 16 Jahren schon am eigenen Leibe mitbekommen, dass die Ausbildungsplatzsituation bei uns nicht gerade die Beste ist. Ich hatte meine Mittlere Reife mit einem Durchschnitt von 2,3 erhalten und ich bekam von allen, außer der Protestantischen Landeskirche, nur Absagen. Als ich mich informierte, wurde mir auch mitgeteilt, dass sich für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten auch Abiturienten mit 2er Schnitten bewerben... klar, dass diese einer Mittleren Reife vorgezogen werden.

So, viel im Voraus erzählt... aber WAS ist eigentlich eine Verwaltungsfachangestellte????

Aufgaben und Tätigkeiten
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Allgemein gehalten sind die Aufgaben der Verwaltungsfachangestellten allgemeine Verwaltungs- und Organisatinsarbeit, das Kennen und Anwenden von einschlägigen Rechtsvorschriften, Vorgänge im Haushalts- und Rechnungswesen und Aufgaben in der Personalverwaltung. So aufgezählt sieht das sehr wenig aus, aber Verwaltungsfachangestellte können überall eingesetzt werden, wo etwas zu verwalten ist. Sei es eine Krankenhausverwaltung, die Verwaltung eines großen Vereins, die Kirchenverwaltung oder einfach, das Häufigste, die Arbeit in einer öffentlichen Verwaltung, also in einem Rathaus, einer Kreisverwaltung oder einer Stadtverwaltung.


Die Ausbildung
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Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es handelt sich dabei um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz bundesweit geregelt ist. Die Ausbildung findet überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Für mich ist das die Berufsbildende Schule Wirtschaft 2 in Ludwigshafen. Neben der Berufsschule müssen die Auszubildenden zur Vertiefung der Themen nochmals einen Tag in der Woche in das Kommunale Studieninstitut (Verwaltungsschule), in dem Mitarbeiter von Verwaltungen die Sachverhalte auch wirklich nach ihren Erfahrungen, also praktischbezogen, mitteilen.
In der Berufsschule gibt es keine Fächer mehr. Noch vor 2 Jahren gab es z.B. das Fach \"Verwaltungsrecht\". Letztes Jahr wurde eine komplett neue Prüfungsordnung eingeführt, die zur Folge hatte, das unter anderem eben anstatt der Fächer \"Lernfelder\" unseren Schulalltag bestimmen.

Da wäre dann
Im 1. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 1: Die eigene Berufsausbildung mitgestalten (Jugendarbeitsschutzgesetz,...)
- Lernfeld 2: Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen (Staatsrecht,...)
- Lernfeld 3: Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten (Datenverarbeitung und Haushalts- und Kassenrecht)
- Lernfeld 4: Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Lernfeld 5: Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten (Errechnen der Personalbezüge,...)

Im 2. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 6: Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen (Berechnen der Lohnsteuer,...)
- Lernfeld 7: Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren (Erstellen von einer Bilanz, die Umsatzsteuer,...)
- Lernfeld 8: Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten (Wirtschaftslehre)
- Lernfeld 9: Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen (Verwaltungsverfahrensgesetz,...)
-Lernfeld 10: Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen (Polizeirecht,...)
(- Wahlpflichtfach: Bürgerliches Gesetzbuch)

Im 3. Ausbildungsjahr
- Lernfeld 11: Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
- Lernfeld 12: Öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
- Lernfeld 13: Öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
- Lernfeld 14: Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen
(- Wahlpflichtfächer: Bürgerliches Gesetzbuch, Deutsch)

In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres wird eine höchstens 180 Minuten dauernde schriftliche Zwischenprüfung durchgeführt. Diese besteht aus der Abfrage von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen, die sowohl in der Verwaltung als auch im Berufsschulunterricht vermittelt worden sind. Der Inhalt der Prüfung bezieht sich auf folgende Bereiche:

60 Minuten Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
120 Minuten Haushaltswesen und Beschaffung,
60 Minuten Wirtschaft und Sozialkunde.

Die Zwischenprüfung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt und hat weiter keine Auswirkungen auf die Ausbildung.

Am Ende des 3. Ausbildungsjahres wird die Abschlussprüfung durchgeführt. Diese besteht aus einem schriftlichen Teil in folgenden Fachgebieten:

135 Minuten Verwaltungsbetriebswirtschaft
120 Minuten Personalwesen
120 Minuten Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
90 Minuten Wirtschafts- und Sozialkunde

Für die praktische Prüfung sollte der Prüfling eine Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Gesamtdauer sollte 45 Minuten pro Prüfling nicht überschreiten.
Zum Bestehen der Prüfung muss in beiden Bereichen mindestens mit ausreichend abgeschlossen werden.

Wird die Prüfung nicht bestanden, darf nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Ausbildungsvergütung:
1.Ausbildungsjahr = 591,00 € Brutto
2.Ausbildungsjahr = 637,71 € Brutto
3.Ausbildungsjahr = 680,59 € Brutto

Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung hat man die Möglichkeit im Rahmen der Angestelltenlaufbahn die sogenannte 2. Verwaltungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin zu machen oder eine Beamtenausbildung (mittlerer bzw. gehobener Dienst) anzustreben.

Anforderungen an die Bewerber wären die Mittlere Reife, gute Kommunikationsfähigkeit und gute Umgangsformen, da eben viel mit Bürgern umgegangen wird.

Meine Erfahrungen
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Da ich in einer kirchlichen Verwaltung arbeite, ist bei mir praktisch einiges anders als theoretisch. In meiner Verwaltung gibt es eben kein Jugendamt, Forstamt oder Bürgerbüro. Das muss ich dann theoretisch nachholen. Und schulisch ist diese Ausbildung wirklich der Hammer. Das Problem dabei ist, dass man nicht direkt lernen kann. Man bekommt erklärt, wie man zum Beispiel einen vom Bürger eingegangen Widerspruch zu prüfen hat. Aber jeder Widerspruch ist anders! Man muss schon wirklich perfekt sein, um damit sofort zurecht zu kommen. Hauptsächlich bekommt man eben die Rechtsanwendung in allen möglichen Gebieten eingetrichtert, was natürlich auch für jeden privat nicht schlecht ist ;) Das häufigste Problem der Azubis ist es denke ich mir, die Gesetzestexte zu verstehen und diese dann auch umsetzen zu können.
Aber so im Großen und Ganzen macht die schulische Ausbildung trotz der Schwierigkeit schon Spaß.

Im Gegensatz dazu steht die praktische Ausbildung im Betrieb. Dabei möchte ich betonen, dass ich hiermit NICHT meinen eigenen Ausbildungbetrieb verurteilen möchte. Es ist so, dass Verwaltungsfachangestellte in ihrer Ausbildung ganz verschiedene Abteilungen durchlaufen. Da ich eben in der kirchlichen Verwaltung tätig bin, musste ich ein ganzes Jahr eine Gastausbildung in einer öffentlichen, kommunalen Verwaltung absolvieren um besser auf die Aufgaben in meiner Abschlussprüfung eingestellt zu sein. Ich war von der Ausbilderin, die dort für mich zuständig war in zwei Abteilungen zugeteilt worden. Einmal der Stadtkasse und dann dem Umweltamt. \"So!\", dachte ich mir,\"Herzlichen Glückwunsch!!!.\" Eigentlich sollte ich in die Gastausbildung um die KOMMUNALE Verwaltung kennen zu lernen. Eine Kasse haben wir in der Landeskirche selbst. Dort lernte ich auch, wie man Zahlungseingänge bearbeitet... also: sinnnlos, die Abteilung. Das Umweltamt war genau so sinnlos. Ich werde die Kenntnis darüber, dass man seinen Müll nicht auf den Boden wirft, weil man sonst angezeigt wird, nie mehr brauchen. Vor allem nicht für meine Abschlussprüfung.
Außerdem war es so, dass eben diese Verwaltung seine Gastauszubildenden auch wirklich wie Fremdlinge behandelte. In der Stadtkasse saß ich von morgens bis abends am PC, gab Zahlen ein und druckte dann die dazugehörigen Kontoauszüge aus. Stupide Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die dank der alten, stinkenden Drucker tierische Kopfschmerzen bereitete. Die Beurteilung dieser Abteilung fiel dann natürlich auch nicht gut aus. Arbeitseifer??? Note 4! Aber bitte... kann mir jemand sagen, wie ich beim \"Nummern eintippen\" Motivation mitbringen soll?????
Im Umweltamt war ich dann auch nicht besser bedient... Sogar der neue Zivi bekam mehr Verwaltungsarbeit als ich. Und das obwohl ich schon 2 Jahre Erfahrung habe.
Sowieso: Wenn der Verwaltungsazubi mal Zeit hat, wird er mit Ablage oder Ergänzungslieferungen vollgestopft. *langweil*


Zusammenfassend
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Die schulische Ausbildung ist mehr als anspruchsvoll, wogegen die praktische Ausbildung sogar ab und zu von 12jährigen ausgeführt werden könnte.
Wenn ich nochmals entscheiden könnte, würde ich mir vielleicht mehr Gedanken über meine Ausbildung machen. Schlecht ist diese zwar nicht, aber eben nicht direkt was für mich. Ich möchte nicht ewig hier auf meinem Bürostuhl versauern. Deshalb habe ich auch vor, nach meiner Abschlussprüfung mein Abitur nach zu machen.
Was nicht übel ist, ist die Bezahlung und die Arbeitszeit. Wir hier in unserer Verwaltung haben Gleitzeit. D.h. wir können morgens zwischen 6.30 Uhr und 8.30 Uhr anfangen und mittags von 15 Uhr und 19 Uhr aufhören. Dazwischen haben wir von 12 Uhr bis 14 Uhr Mittagspause, wobei eine halbe Stunde Pflicht ist und der Rest nach Ermessen genommen werden kann.

Zum Schluss würde ich sagen, dass die Ausbildung für jemanden, der in die Verwaltung möchte auf jeden Fall zu empfehlen ist. Die Chancen auf eine gute Anstellung und die Aufstiegschancen sind super. Es ist nicht ein einfacher Vorzimmer-Bürotipse Job... eben schon anspruchsvoller. Ich vergebe allerdings nur 3 Sterne, weil meiner Meinung nach die Azubis mehr gefördert werden müssten und nicht über Ablage und Ergänzungslieferungen versauern dürften. Darauf sollte mehr geachtet werden.

10 Bewertungen