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Erfahrungsbericht von Guntram2

Riester - bis zum abwinken

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

1. EINLEITUNG
2. RIESTER FÖRDERUNG
3. VORTEILE
4. NACHTEILE
5. FAZIT


1. Einleitung
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Sicherlich hat jeder in der vergangenen Zeit Artikel über die Riester-Rente gelesen und sich überlegt, ob diese Förderung vom Staat etwas für einen ist. Ich möchte hier kurz die Förderung erklären und dann ein kurzes Statement abgeben.

2. Riester Förderung
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Wer ist Förderberechtigt? Alle Erwerbstätigen die rentenversicherungspflichtig sind und zusätzlich auch die Beamten und der öffentliche Dienst. Berufe die in Versorgungswerken einzahlen und Selbständige werden nicht gefördert. Diese können allerdings doch wieder förderberechtigt werden, wenn diese einen förderungswürdigen Ehegatten haben.
Die Riester Förderung hat zwei Bestandteile: Zulage, Sonderausgabenabzug.
Diese Zulage ist gestaffelt: 2002-2003: 38 EUR
2004-2005: 76 EUR
2006-2008: 114 EUR
ab 2008: 154 EUR
Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Förderung: 2002-2003: 46 EUR
2004-2005: 92 EUR
2006-2008: 138 EUR
ab 2008: 185 EUR
Man kann diese Prämie prima mit einer „Rammelprämie“ vergleichen, da man wirklich für jedes Kind diese Zulage erhält. Diese wird so lange gezahlt, wie das Kindergeld gezahlt wird.
Wann erhält man die Zulage? Ihr müsst als erstes einen zertifizierten Vertrag abschliessen; hier müsst Ihr den sogenannten Mindsteigenbeitrag investieren; dies ist der Beitrag, bei dem Ihr die volle Zulage erhaltet. Er berechnet sich aus
2002-2003: 1%
2004-2005: 2%
2006-2008: 3%
ab 2008: 4%
des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres abzüglich der zustehenden Zulagen.
Bsp: Single, ohne Kind, 20.000 EUR Einkommen: 2002: 200 EUR-38 EUR = 162 EUR p.a. Mindesteigenbeitrag
Falls ein nichtförderunsgwürdiger Ehegatte über den Ehegatten gefördert wird, erhält dieser auch die Zulage. Dieser muss keinen Eigenbeitrag leisten.
Bsp.: Mann 20.000 EUR Einkommen, ein Kind, Frau arbeitet nicht:
200 EUR – 2* 38 EUR – 46 EUR = 78 EUR Eigenbeitrag
Es wird also auch der Eigenbeitrag des Ehegatten vom Mindesteigenbeitrag abgezogen. Der Ehegatte benötigt aber auch einen eigenen Vertrag.

Diese Zulage muss jedes Jahr beantragt werden. Wer nichts beantragt, kriegt nichts.

Der Sonderausgabenabzug ist ein neu eingeführter; jeder Förderungswürdige (hier zählen diesmal die nicht geförderten Ehegatten nicht zu) hat einen zusätzlichen Riester-Sonderausgabenabzug.
2002-2003: 525 EUR
2004-2005: 1050 EUR
2006-2008: 1575 EUR
ab 2008: 2100 EUR
Bis zu diesen Beträgen können die Beiträge inkl. der Zulagen abgesetzt werden. Wenn aus diesen Summen die Steuererstattung berechnet worden ist, wird die zustehende (die muss evt. nicht gezahlt worden sein, da nicht beantragt) Zulage abgezogen (die Zulage wirkt also wie eine Vorauszahlung) und der Rest wird erstattet.

Geförderte die weniger als den Mindesteigenbeitrag leisten, erhalten eine gekürzte Zualge. Geförderte die mehr als den Sonderausgabenabzug leisten, werden darüber hinaus nicht gefördert!

Es gibt auf dem Markt hauptsächlich 2 Vertragsarten.
Der erste Vertrag wird von Investmentgesellschaften angeboten. Es besteht aus einem Investmentansparplan mit einer Verrentungsmöglichkeit. Die Beiträge müssen auch hier garantiert werden.
Die zweite Vertragsart besteht in einer Fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Beiträge sind garantiert und die Rente enthält schon einen Garantiefaktor. Etwas kostengünstiger sind sicherlich die Investmentgesellschaften; aber diese enthalten keinen Garantiefaktor für die Rente. Dafür dürfen diese bis zu 20% des Kapitals auszahlen.

3. Vorteile
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Man kann Förderungen von 20% bis zu 95% erhalten, je nachdem wieviel man verdient und je nachdem wieviel Kinder vorhanden sind.
Dieses Geld ist geschenkt. Der Vertrag ist nicht pfändbar!

4. Nachteile
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- Es gibt keine Kapitalabfindung.
- Die Rente ist VOLL zu versteuern. Und daher werden Rentner später sicherlich Steuern zahlen!
- Ein Umzug ins Ausland ist förderschädlich.
- Todesfall ist förderschädlich (ausser der Ehepartner investiert in den eigenen Riestervertrag)
- Beleihung ist nicht möglich (ausser für eine selbstgenutzte Immobilie)
- Beantragung der Zulage wird sicherlich oft vergessen.
- Inflexibilität
- Früheste Rente ab 60 Jahren

5. Fazit
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Wie sich sehr schnell herausstellte ist die Riesterförderung an sich nur für eine spezielle Zielgruppe geeignet. Es müssen Förderfähige sein, die wenig verdienen und viele Kinder haben. So bekommen diese viel Kinderzulage und müssen kaum etwas bezahlen.
Bsp: Ehepaar, 20.000 EUR, 4 Kinder: 200 EUR – 38 EUR – 4 * 46 EUR = -22 EUR
Hier greift zwar noch eine Regelung, dem sogenannten Sockelbeitrag (diese müssen trotzdem mindestens noch 30 EUR zahlen), aber für ein Kapital von 30 EUR p.a. bekommt dies Familie 222 EUR Zulage.
Eine weitere Zielgruppe sind Selbständige die angestellte Ehepartner mit geringem Gehalt haben.
Für die sehr gut Verdienende Schicht ist es zwar durch den Sonderausgabenabzug sehr interessant, da der Fördereffekt ja in der Höhe des Spitzensteuersatzes ist, aber hier gibt es im betrieblichen Altersvorsorgebereich deutlich besser Varianten. Für alle anderen macht die Förderung durch die zahlreichen Nachteile meiner Meinung nach keinen Sinn.
Pauschal kann man sagen, dass alle Förderfähigen, die unter einer Förderquote von unter 30% liegen, die Finger von dieser Förderung lasse sollen. Macht lieber andere private oder betriebliche Absicherungen. Diese Förderquoten kann man sich leicht über sämtliche Förderrechner berechnen lassen. Die besten sind allerdings offline bei den Versicherungsgesellschaften zu finden. Online ist die Förderung fast immer falsch berechnet.
Wenn Ihr Euch für die Riester-Förderung entscheidet, würde ich über einen Investmentsparplan (z.B. DWS oder ADIG) nachdenken, da hier eine Kapitalentnahme nach dem 60 Lebensjahr von 20% förderunschädlich getätigt werden kann.

Ich weiss das die Förderung deutlich komplizierter ist (ich habe beruflich ab und zu damit zu tun). Aber aus Vereinfachungsgründen habe ich es deutlich abgespeckt. Bei Fragen stehe ich aber gerne zur Verfügung.

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