Über Themen mit I Testbericht

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Erfahrungsbericht von Obermann1

I-wie Irrtümer der Stammtischfraktion.

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Hallo Ihr Lieben in der virtuellen Welt von Yopi.

Mit diesem Beitrag möchte ich über die Rentenirrtümer der Stammtischfraktion informieren, denn es werden immer wieder Schauermärchen erzählt die nichts mit der Realität zu tun haben..
Für viele der jüngeren Leser ist dieser Beitrag wahrscheinlich nicht so Weltbewegend.
Aber die Zeit wird kommen wo es euch auch interessiert.
Weil angehen tut euch dieses Thema eigentlich schon längst.

Mein Beitrag soll den Titel \"Renten-Irrtümer\" tragen.

An den Theken und Stammtischen unserer Republik könnt ihr sie hören, die Dummschwätzer der Nation, die immer wieder durch Falschaussagen die Menschen verunsichern

Über die 12 häufigsten Fragen und Behauptungen möchte ich mit diesem Beitrag aufklären.

Falsch ist:
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Ehemänner haben keinen Anspruch auf Witwenrente.

Richtig ist:
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Seit der Reform des Hinterbliebenenrechts im Jahre 1986 sind Frauen und Männer in der Rentenversicherung gleichgestellt.
Zumindest in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners besteht immer ein Anspruch, wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezogen hat oder bis zum Tod mindestens 5 Jahre rentenversichert war.
Ab dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehegatten wird jedoch eigenes Einkommen angerechnet.

Falsch ist:
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Man muss mindestens drei Jahre verheiratet gewesen sein, um eine Witwen oder Witwernrente zu erhalten.

Richtig ist:
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Die Rentenversicherung kennt keine Mindestzeit, die man verheiratet sein muss, um einen Anspruch auf Rente zu haben.
Dieser Anspruch besteht ab Heirat, sofern de Verstorbene mindestens 5 Jahre rentenversichert war oder bereits eine Rente bezogen hat.

Falsch ist:
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Die letzten Jahre vor der Altersrente sind für die Höhe der Rente besonders wichtig.

Richtig ist:
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Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten Zeiten.
Dabei werden die letzten Jahre genauso behandelt wie die andren Beitragsjahre auch.

Falsch ist:
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Rente bekomme ich erst, wenn ich 15 Jahre gearbeitet habe.

Richtig ist:
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Seit 1984 ist für einen Rentenanspruch ab dem 65. Lebensjahr nur eine Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erforderlich.
Hierauf werden neben Beitragszeiten, zu denen auch Kindererziehungszeiten zählen, auch Ersatzzeiten und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich angerechnet.


Falsch ist:
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Wenn ich 45 Jahre geklebt habe, kann ich mit 60 in Rente gehen.

Richtig ist:
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45 Versicherungsjahre alleine reichen nicht aus, um schon mit 60 Jahren in Rente zu gehen.
Mit 60 in Rente gehen können unter bestimmten Voraussetzungen nur Frauen, Schwerbehinderte, Berufs u. Erwerbsunfähige, Arbeitslose sowie Versicherte nach 2 Jahren Altersteilzeit.
Für die vorzeitigen Renten müssen in der Regel Abschläge in Kauf genommen werden.
Diese liegen pro Jahr bei 3,6% wo man früher in Rente geht.
Wer also mit 60 Jahren in Rente geht, dem fehlen 18% seiner rente.

Falsch ist:
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Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden mit dem 65. Geburtstag.
Dann gibt es die volle Rente.

Richtig ist:
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Abschläge für eine Altersversorgung vor dem 65. Lebensjahr gelten für immer, also das Leben lang und auch für anschließend gezahlte Hinterbliebenenrenten.

Falsch ist:
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Hinzuverdienst wird nicht auf die Rente angerechnet.

Richtig ist:
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Nur wer wegen Berufs oder Erwerbsunfähigkeit in vorzeitige Rente gehen muss, kann und darf 630 DM hinzuverdienen, ohne das die Rente gekürzt wird.
Ab dem 65. Lebensjahr dürfen Hinzuverdienste getätigt werden.




Falsch ist:
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Die Altersrente meines Ehepartners wird auf meine Altersrente angerechnet.

Richtig ist:
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Auf die eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet.
Eine Ausnahme gibt es in Verbindung mit dem Fremdrentengesetz.
Dieses gilt meistens für Deutsche aus Osteuropa.
Hier gibt es eine Begrenzung der gemeinsamen Rentenansprüche.

Falsch ist:
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Für jedes Babyjahr gibt es Geld.

Richtig ist:
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Für Kinder die vor dem 31. Dezember 1991 geboren wurden, bekommt man ein Jahr, für Kinder, die ab dem 01. Januar 1992 geboren sind, drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet.
Einen Rentenanspruch hat man aber nur dann, wenn die Mindestversicherungszeit von
5 Jahren erfüllt ist.
Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung.

Falsch ist:
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Die Rente kommt automatisch

Richtig ist:
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Die Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden, auch die Altersrente.
Der Rentenantrag muss 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt sein

Falsch ist:
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Frauen können mit 60 Jahren in Rente gehen.

Richtig ist:
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Dies gilt nur für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind.
Sie können ab dem 60. Lebensjahr dann in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und ab dem 40. Geburtstag mehr als 10 Jahre (mindestens 121 Kalendermonate) Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Ansonsten kann dieser Personenkreis auch mit Abschlägen rechnen.


Falsch ist:
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Eine Rehabilitation führt zur Kürzung der späteren Rente.

Richtig ist:
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Ob medizinisch oder berufsfördernde Rehabilitation:
Eine Rehabilitation mindert die spätere Rente nicht.


So ich hoffe, einige konnten mit den 12 Punkten für sich persönlich etwas anfangen und ich habe beigetragen etwas Licht in die Dunkelheit zu bringen.


Es grüßt Obermann1

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