Erfahrungsbericht von Luckybrina
Mobbing als Jobkiller Nr. 1
Pro:
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Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Ein Grund, warum gerade Mobbingopfer vor Gericht oft alleine da stehen, ... wie soll man ständige Attacken unter vier Augen ohne Zeugen beweisen. Dazu kommt, daß Kläger bisher keine oder nur sehr wenige konkrete Rechtsvorschriften benennen konnten.
Dies könnte sich jedoch ändern.
Mit dem immer größer werdenden Druck durch unsere Leistungsgesellschaft, immer weniger Arbeitsplätze und diverse andere Gründe, werden immer mehr die Ellbogen ausgefahren:
Da wird bemängelt, beleidigt, intrigiert, verunsichert, terrorisiert wo man kann, um lästige Konkurrenz, scheinbare Nebenbuhler oder auch einfach nur einen unliebsamen Kollegen / Mitarbeiter / Vorgesetzten in ein schlechtes Licht zu rücken.
Laut einer Broschüre der IG-Metall zum Thema "Mobbing" sind 37 % aller bekanntgewordenen Mobbingfälle durch Vorgesetzte verursacht worden, 10 % aller Fälle gehen "Hand-in-Hand" mit Kolleginnen und Kollegen. Mobbingberater gehen sogar von einer viel höheren Beteiligungsrate der Vorgesetzten aus (bis zu 80%).
Die Zahl der Mobbing-Opfer wird in Deutschland auf 1,5 Mio. geschätzt; der durch Mobbing entstehende Produktionsausfall und die Zusatzkosten (durch Krankheit, Reha-Maßnahmen ect.) soll 12,5 Mill Euro betragen.
Die Betroffenen stehen oft hilflos da, wissen nicht, wie sie sich wehren können (und ob überhaupt) da sie keine Beweise haben. Eine der wenigen Möglichkeiten war bisher mit einzelnen Zivilklagen (übler Nachrede, Verleumdung u.a.) gegen den Mobber vorzugehen.
Nun beginnen auch öffentliche Stellen etwas in Bewegung zu setzen. Gerichtsurteile aus dem letzten Jahr mit Ausgang für das Opfer häufen sich, obwohl man den Ausdruck "mobbing" an für sich sehr vorsichtig gebrauchen sollte, da er immense Gegenmaßnahmen mit sich führen kann.
Dennoch kein Grund zum Aufgeben.
So beschloß das Landesarbeitsgericht in Thüringen jetzt, daß jemand, der Kollegen mobbt mit einer fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechnen muß.
Nicht das Opfer muß beweisen, daß es vom Mobbing krank geworden ist, sondern der Täter muß das Gegenteil beweisen. (Az.: 5Sa102/2000)
Das LAG Niedersachsen besagt in einem anderen Urteil, daß ein Arbeitgeber auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen hat und den Arbeitnehmer auch vor psychischen Gefahren schützen muß. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und schikanösem Verhalten durch Kollegen und Vorgesetzte. Der Arbeitgeber muß sich auch das Verhalten derjenigen zurechnen lassen, die in seinem Namen handeln. (LAG Nds., 16a Sa 139/99 v. 3.5.00)
Ein ganz besonderes Urteil fällte am 10.04.2001 das LAG Thüringen (5Sa 403/2000). Darin wird sich auf über 50 Seiten mit dem Thema "Mobbing" auseinander gesetzt.
Da es sich bei dem Begriff "Mobbing" nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand handelt, beurteilt sich die rechtliche Einordnung nach den unter diesem Begriff zusammenzufassenden Verhaltensweisen. Dies bedeutet, daß auch Begebenheiten mit einfließen, die einzeln für sich keinen juristischen Tatbestand ergeben (z.B. kleine Sticheleien), in der Menge jedoch gesehen entscheidend mitwirken können.
Dafür ist der Vorsatz des Täters nicht erforderlich, sondern seine Taten zusammengefaßt in Bezug auf die Folgen für das Opfer.
Viele Opfer stoßen auch auf Unverständnis: "Warum läßt du dir das gefallen? Warum unternimmst du nichts dagegen?"
Alleine kann man nicht viel dagegen tun, außer sich vielleicht einen neuen Job suchen. Theoretisch kann jeder Mobbing-Opfer werden, da es oft mit Kleinigkeiten beginnt, die nicht so wichtig genommen werden.
Mit den oben genannten Urteilen (natürlich auch einigen anderen) erhöhen sich die Chancen für Mobbing-Opfer erheblich.
Für betroffene sind bestimmt auch folgende Internetseiten interessant:
www.mobbing-web.de
www.fachanwalt-arbeitsrecht.de
www.euro-antimobbing.org
16 Bewertungen, 5 Kommentare
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26.03.2002, 09:24 Uhr von DrDuke
Bewertung: sehr hilfreichMobbing ist leider in vielen Arten schon der Alltag :((
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25.03.2002, 16:52 Uhr von LaMagra
Bewertung: sehr hilfreichmobbing kenn ich leider nur zu gut :( *seufz* und ich schreib jede woche ZICH Bewerbungen. sagt mal, ist ein Abschluss mit 1,7 etwa sooo schlecht???
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24.03.2002, 23:41 Uhr von Septem
Bewertung: sehr hilfreichSehr schöner Bericht, mit einer hohen Informationsdichte! Vor allem durch die Zahlen, Fakten und Hyperlinks machst du ihn sehr authentisch
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24.03.2002, 23:35 Uhr von DerMolf
Bewertung: sehr hilfreichDu haust aber rein hier am ersten Tag... :-) Wo hast Du die Texte alle her? Bist Du schon woanders (Ciao, dooyoo)? Gruß, der Molf
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24.03.2002, 23:35 Uhr von Netti1982
Bewertung: sehr hilfreichsehr hilfreiche Infos... MfG Netti



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