Erfahrungsbericht von kingsunday
Verfassungsanalaye am Beispiel der bayrischen Verfassung von 1818
Pro:
viele Grundrecht
Kontra:
kaum parlamentarisch
Empfehlung:
Nein
Die am 26. Mai 1818 in Kraft gesetzte bayrische Verfassung ist eine oktroyierte Verfassung, dies bedeutet, dass der Monarch die Verfassung seinem Volk aufgezwungen hat. Die Stände und der Monarch gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, denn die Einwohner geben ein Stück ihrer Souveränität ab und bekommen dafür innere und äußere Sicherheit garantiert (siehe IV.§8).
Der König bestimmte alleine über die Exekutive, Legislative und teilweise über die Judikative. Er kann die Ständeversammlung verlängern, vertagen oder auflösen (siehe VII.§23). Die Führung des Heeres, die Bestellung und Entlassung der Minister blieb ihm vorbehalten, ebenso das alleinige Gesetzesinitiativrecht.
Die Bürger hatten einige Grundrechte, wie zum Beispiel Rechtsgleichheit, Gewissensfreiheit (siehe IV.§9), Pressefreiheit (siehe IV.§11) und Eigentumsrecht. Des weiteren wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt (siehe IV.§9) und die Leibeigenschaft abgesetzt (siehe IV.§6).
Die Ständeversammlung bestand aus zwei Kammern und der König versprach, dass er wenigstens alle drei Jahre diese Ständeversammlung einberufen werde (siehe VII.§22). Die erste Kammer war die Reichs-Räte-Kammer, die zweite Kammer war die Abgeordneten-Kammer. Die Reichs-Räte-Kammer bestand aus: den volljährigen Prinzen des königlichen Hofes, königlichen Beamten, beiden Erzbischöfen, Häupter der ehemaligen reichsständischen fürstlichen und gräflichen Familien, einem vom König ernannten Bischof und königlichen Privilegierten (sieheVI.§2). Die Kammer der Stände bestand aus: den Grundbesitzern, Abgeordneten der Universitäten, Geistlichen der katholischen und protestantischen Kirche, Abgeordneten der Städte und Märkte und den Landeigentümern (siehe VI.§7). Diese Ständeversammlung konnte nur eröffnet werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend waren (siehe VI.§6). Des weiteren konnten die Kammern selbst keine Gesetze erlassen (siehe VII.§2).
Das bayrische Königreich war ein souveräner, monarchischer Staat. Die Regierung war somit monarchisch, genau genommen eine konstitutionelle Monarchie.
Die Ständeversammlung konnte die Gesetze des Monarchen verabschieden oder auch nicht. Weiterhin hatte die Kammern das Petitionsrecht, das Budgetrecht, das Steuerbewilligungsrecht und das Beschwerderecht (siehe VII.§2-4).
Das Staatsoberhaupt war der Monarch, welcher alle Rechte über die Staatsgewalt hatte. Der Monarch war heilig und unverletzlich (siehe I.§1). Legitimiert wurde seine Herrschaft dadurch, dass er König von Gottes Gnaden war und durch das Naturrecht. Die Königskrone war erst vererblich ab 18 Jahren (siehe I.§2). Wenn der Nachfolger minderjährig oder nicht in der Lage war das Reich zu verwalten konnte eine Regent eingesetzt werden (siehe I.§15), bis der Nachfolger in der Lage war zu regieren.
Wählen durften alle Männer ab 25 Jahren nach dem Zensuswahlrecht, also nur die Bürger, die eine bestimmte Menge an Steuern zahlten. Diese Wahlen waren indirekt, da die Bürger Abgeordnete gewählt haben (siehe VI.§10), welche alle 6 Jahre neu gewählt wurden (siehe VI.§12), und ungleich, da nicht jeder männlicher Bürger wählen durfte. Die Verfassung legte die Sitzverteilung für bestimmte gesellschaftlich Gruppierungen fest.
Bayern war der zweite Staat mit einer Verfassung (nur Weimar hatte bereits seit 1814 ein Verfassung). Die bayrische Verfassung aus dem Jahre 1818 war damals relativ liberal und fortschrittlich, und vor allem die Pressefreiheit war in Bayern beständig im Gegensatz zu Weimar, wo sie wieder abgeschafft wurde. Die Verfassung war noch sehr weit von wirklichem Parlamentarismus entfernt und erst seit 1918 ist Bayern ein parlamentarischer Staat. Die Verfassung von 1818 leistete Entscheidendes für das Zusammenwachsen von "Alt-" und "Neubayern"; sie rief einen "Verfassungspatriotismus" hervor. Allerdings nahmen die Reformer unter dem ersten König, Max I. Joseph (siehe Bild), wenig Rücksicht auf historische Gegebenheiten und regionale Traditionen: Alle Untertanen sollten sich gleichmäßig als Angehörige einer bayerischen Nation fühlen und "den alten Provinzial-Geist" verlieren.
Bye,
KingSunday 21.02.2002
26 Bewertungen, 7 Kommentare
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20.04.2006, 23:23 Uhr von Sayenna
Bewertung: sehr hilfreichSh…...‹(•¿•)›…..LG Ela
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17.04.2006, 02:19 Uhr von schnuckie1983
Bewertung: sehr hilfreichsh und lg Tanja =)
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17.05.2002, 11:49 Uhr von political
Bewertung: sehr hilfreichSehr interessant! Bayern war da also schon einige Jahre vor Österreich dran, mit einer "Verfassung". Bei uns gings das erste Mal etwa um 1848 los! Eine konstitutionelle Monarchie wurde Ö aber überhaupt erst viele Jahre später!
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05.04.2002, 13:28 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichguter Beitrag - vielleicht liest man sich ja eins öfters ;-)) - PS: Wenn Du magst kannst Du ja was in mein Gästebuch schreiben
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04.04.2002, 23:18 Uhr von owesen
Bewertung: nicht hilfreichWie schon bei eComments : http://www.bayern.de/HDBG/bup/c/c09.htm
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10.03.2002, 15:23 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichschöner, ausführlicher bericht, vielleicht liest man sich ja mal wieder 8-) gruß mibod
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21.02.2002, 23:56 Uhr von anonym
Bewertung: sehr hilfreichsehr interessant




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