Mehr zum Thema Riester-Rente Testbericht

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Erfahrungsbericht von Sina02

Was spricht gegen Geld vom Staat

Pro:

Vater Staat spendiert

Kontra:

oft nicht ordentlich erklärt

Empfehlung:

Ja

Hallo liebe Riester-Fans ;-)
Ich habe mich auf einer längeren Zugfahrt mit dem Thema Rente beschäftigt. Wie einige von Euch wissen bin ich Versicherungskauffrau und da es hier einige Probleme und Unklarheiten über die Riester-Rente gibt, möchte ich sie ausführlich erklären. Also kein langes Gerede, kommen wir zur Sache:

Riester-Rente, was bedeutet das eigentlich?
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Walter Riester...so heißt der nette Arbeitsminister, welcher uns die staatliche Zusatzförderung privater Vorsorgemaßnahmen zum Ausgleich der Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung beschert hat.
Die Förderung besteht darin, dass für bestimmte freiwillige Aufwendungen der Altersvorsorge eine staatliche Zulage gewährt oder, falls günstiger, Steuervorteile aufgrund eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs eingeräumt werden

Und warum gibt es die Riester-Rente?
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Niedrige Geburtenraten und dazu die immer höher werdende Lebenserwartung sind der Grund.
Der Altersaufbau in Deutschland ist nun so das wenige Arbeitnehmer (Beitragszahler) die Rente eines Rentners verdienen. 2030 wird es sogar so sein das jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Rentner hat und für ihn seine Rente zahlt.
So funktioniert der Generationenvertrag natürlich nicht mehr. Die folge sind steigende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung möglichst stabil zu halten, schrumpfen die Renten. Die Folge ist: Der Staat kann so eine Absicherung im Alter überhaupt nicht mehr gewährleisten - und fördert die freiwillige private Vorsorge

Wie hoch wird die gesetzliche Rente in Zukunft sein?
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Derzeit soll eine Rente von 70% des Monatseinkommen gewährleistet werden. Das ist schon wenig, aber so wie es aussieht wird’s noch geringer, wenn wir nicht mehr zahlen. Aber wer möchte schon seinen Lebensstandart verringern?! Deshalb wird vorgesehen, dass die Rente nur noch 67% Prozent beträgt (im Jahr 2030). Aber tatsächlich werden es eher 63% bis 64% sein.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
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Im allgemeinen sind es Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, z. B. Arbeitnehmer oder versicherungspflichtige Selbstständige.
Besondere Auflagen und auch teilweise ausgenommen von der Förderung sind beispielsweise Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, da sie eine beamtenähnliche Zusatzversorgung bekommen.

Was muss man tun, damit man die Förderung bekommt?
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In den Jahren 2002 und 2003: 1 % vom unversteuerten (rentenversicherungspflichtigen) Einkommen des jeweiligen Vorjahres
In den Jahren 2004 und 2005: 2%
In den Jahren 2006 und 2007: 3%
Ab 2008: 4%
Die Beitragsbemessungsgrentze sind 52.500 EUR. Das heißt es werden die jeweiligen Prozente höchstens von der BBM abgezogen werden für die Riesterrente.
Von diesem Gesamtbeitrag wird die Grundzulage und ggf. die Kinderzulage abgezogen. Den verbleibenden Differenzbetrag muss man nun selber aufwenden.
Außerdem müssen - abhängig von der Kinderzahl - bestimmte Mindesteigenbeiträge eingehalten werden.

Wie viel zahlt der Staat hinzu?
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Der Gesamtbeitrag zur Riester-Rente setzt sich zusammen aus Eigenleistung und Zulage.
Bei der Zulage unterscheidet man Grund- und Kinderzulage. Ab 2008 soll die maximale jährliche Grundzulage für Alleinstehende 154 € , für Verheiratete 308 € betragen. Die Kinderzulage 185 €. Sie gilt aber nur für Kinder, die steuerlich zu berücksichtigen sind und zum Haushalt gehören.
Die Förderung wird in einem Stufenplan ab 2002 eingeführt (= Zulagenhöhe zunächst nur 1/4, 1/2 und 3/4 der genannten Beträge).

Wie beantrage ich die Zulage?
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Der Antrag wird bei einem Anbieter - z.B. Versicherungsunternehmen, Sparkassen, Banken – eingereicht.
Dieser übermittelt die Daten dann der \"Zentralen Stelle\" bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), welche veranlasst, dass die Zulage an den Anbieter überwiesen wird.
Der schreibt sie direkt dem Vertrag gut.

Woraus setzt sich die staatliche Zulage zusammen?
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Die staatliche Zulage setzt sich, wie schon erwähnt, aus Grundzulage und Kinderzulage zusammen. Beide werden gewährt, aber nur wenn der Berechtigte den Mindesteigenbetrag leistet.

Was bedeutet Zertifizierung?
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Private Altersvorsorge-Verträge brauchen die Zertifizierung der Zertifizierungs-Behörde um von Vaterstaat gefördert zu werden. Hierfür müssen besondere Kriterien erfüllt werden. So darf zum Beispiel die später ausgezahlte Rente nicht niedriger sein, als das was man eingezahlt hat. Die Auszahlung darf frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgen und das angesammelte Kapital darf nicht verpfändbar oder übertragbar sein.
Wird Wohneigentum gefördert?
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Förderfähig sind Immobilien die der Anleger selbst (in Deutschland) bewohnt.
Man kann aus seinem Altersvorsorge-Vertrag 10.000 bis 50.000 Euro entnehmen, um die Immobilie zu finanzieren. Aber Vorsicht!! Der Betrag muss bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in monatlich gleich bleibenden Raten in einen Vorsorgevertrag zurück gezahlt. Wer die Immobilie verkauft, bevor das Geld vollständig zurück gezahlt wurde, muss sich entweder neues, selbst genutztes Wohneigentum anschaffen oder den Altersvorsorge-Vertrag wieder auffüllen. Geschieht dies nicht, ist die Förderung binnen eines Jahres zurück zu zahlen. Auch wer mit seiner Rückzahlungsverpflichtung um mehr als einen Jahresbeitrag in Rückstand liegt, muss die Förderung zurückzahlen.

Kurz zur Hinterbliebenenrente
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Witwenrenten, die ab 2003 gezahlt werden, sinken von (im letzten Jahr) 60% auf 55% der Rente des verstorbenen Partners - diese Kürzung greift allerdings nicht, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Ebenfalls neu: Zu den Hinzuverdiensten, die auf die Witwenrente angerechnet werden, zählen jetzt auch Einkünfte aus Kapitalerträgen (oberhalb der Freibeträge).

Reicht die staatlich geförderte Rentenversicherung für eine Altersversorgung aus?
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Leider nein. Mit der Riester-Rente und der gesetzlichen Rentenversicherung können selbst langjährig Versicherte allerhöchstens ein Rentenniveau von ca. 70% des Nettogehaltes erreichen. Ist man jedoch weniger als 45 Jahre rentenversicherungspflichtig gewesen, kann man nur mit einer noch weit geringeren Versorgung rechnen. Es ist auf alle Fälle ein große Versorgungslücke vorhanden.

Gibt es Kapitalwahlrecht?
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Hingegen anderer Berichte hier bei Ciao muss ich sagen, jein. Man kann sich die Rene natürlich nicht mit einem Mal auszahlen lassen (Wer kann das schon bei seiner normalen gesetzlichen Rentenversicherung denn?).
Aber es liegt in der Hand des Versicherers, ob man zwischen verschiedenen Auszahlungsarten wählen kann. Mir sind die progressive- und einer Kombi-5-Rente bekannt. Progressiv bedeutet, dass man Anfangs eine geringere Rente bekommt, welche von Jahr zu Jahr steigt. Kombi-5-Rente heißt, man bekommt von Anfang an eine recht hohe Rente, die dann nur noch gering ansteigt.
Eine andere Möglichkeit ist ein Auszahlungsplan mit Laufzeit bis zum 85. Lebensjahr und anschließender Restkapitalauszahlung.


Was ist eigentlich eine private Rentenversicherung?
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Die private Rentenversicherung ist - neben der Kapitallebensversicherung - eine der Hauptformen der privaten Lebensversicherung. Sie ist in besonderer Weise zur Altersversorgung geeignet, denn sie leistet ab dem vereinbarten Rentenbeginn regelmäßige Rentenzahlungen bis zum Tod der versicherten Person.

Fazit
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Die Riester-Rente hat Vor- und Nachteile, wie viele andere Produkte. Ich möchte nun noch kurz beides gegenüber stellen:

Vorteile:
- Man kommt vom Staat Geld geschenkt. Man muss, wenn man für Immobilienbau Geld entnimmt, keine Zinsen zahlen.
- Ist nur ein Ehepartner sozialversicherungspflichtig, so kann der z.B. Selbstständige auch die Riester-Renten-Förderung beantragen.
- Wechsel des Versicherungsunternehmen jederzeit und ohne Verluste möglich
- eine 20%ige Kapitalauszahlung ist zu Beginn der Rentenzeit möglich
- Zulagenverfahren jetzt sehr einfach. Der Antrag auf Zulage wird einmal gestellt und ab dann soll es automatisch laufen

Nachteile:
- Zahlt man nicht den entsprechenden Prozentsatz des unversteuerten Einkommens, wird auch nicht die volle staatliche Förderung gezahlt.
- Entnimmt man Geld aus der Rente so muss diese bis zum 65. Lebensjahr zurückgezahlt werden, sonst ist es aus mit der Förderung und man bekommt nur die eingezahlten Beiträge plus Überschüssen zurück.
- Rentenbeginn ist erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 60sten bis 65sten Lebensjahres - je nach Vereinbarung.
- Bei Ehegatten muss für beide ein Vertrag abgeschlossen werden um die vollen Zulagen zu bekommen.
- Das Antragsverfahren ist etwas schwierig. (Jedoch mit dem richtigen Versicherungsberater keine Hürde.)
- Volle Versteuerung der Riester-Rente.
- Möchte man ins Ausland ziehen, so muss man die komplette Förderung zurückzahlen.
- Beratungsfehler möglich, da sich eine Anlage von mehr als der geforderten Prozent-Grenze nicht lohnt.


Von Kunden habe ich mal folgende Einwände gehört, mir diese notiert und möchte Euch sie gleich noch mal vorstellen:

\"In der Rentenzeit braucht man weniger Geld\"

Das ist leider ein Trugschluss vieler Leute. Nun es ist richtig wer Kinder hat, zahlt auch viel für sie. Aber wer in der Rente ist der hat viel Zeit. Wer viel Zeit hat möchte nicht den ganzen Tag zu Hause sitzen und möchte etwas tun. Das heißt man sucht sich Hobbies und diese Kosten Geld. Viele Rentner reisen gerne und viel. Und das bedeutet?! Man braucht Geld. Und eigentlich genauso viel, wie vorher - vielleicht auch mehr?!

\"Die Riester-Rente mit einem Mal auszahlen?\"

Natürlich ist das möglich. Man kann sich die komplett eingesparten Beiträge plus Überschüssen auszahlen lassen. Also wer sagt, er möchte mit 65 doch alles habe, ist das okay und jedes Versicherungsunternehmen wird das Geld auszahlen.

\"Rente für die die ein hohes Einkommen haben\"

Also stellen wir uns vor du verdienst 52.000 €, dann müßtest du dieses Jahr 1040€ in die Riester-Rente zahlen (2%). Die staatliche Zulage beträgt 76€.

Einkommen______52.000,00 €
Riester__________1040,00 €
- Zulage_________76,00 €
=_______________964,00 €
- Steuer__________433,80 € Wer 52.000€ verdient muss ca. 45 % Steuern zahlen
=_______________530,20 €

Die gezahlten Steuern kann man sich ja bekanntlich zurückholen.
Das heißt, man spart 1116,00 € mit der Riester-Rente, zahlt aber eigentlich nur 530,20 €!! Nun nennt mir mal bitte eine vergleichbare Geldanlage!

Nun müsst ihr entscheiden ob es euch zusagt, oder nicht. Ich hoffe mein Beitrag ist informativ genug, falls es jedoch noch Fragen geben sollte, meldet euch bei mir!

Danke für dir Aufmerksamkeit!

36 Bewertungen, 1 Kommentar

  • modschegibbchen

    12.08.2005, 14:31 Uhr von modschegibbchen
    Bewertung: sehr hilfreich

    nachteil hast du vergessen. die einzahlungen in die riester-rente kann man nicht vererben. stirbt man, sind auch die einzahlungen weg, die erben haben keinen anspruch drauf. lg heike