Segmüller Möbel Testbericht
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Erfahrungsbericht von ruskampi
AGBs? Welche AGBs!?! Kulanz? Denkste!
Pro:
-
Kontra:
-
Empfehlung:
Nein
Am Samstag, den 4.10. bestellten wir ein Sideboard bei der Fa. Segmüller in Parsdorf bei München für schlappe 840,- Euro. Lieferzeit ca.11 Wochen wurde uns gesagt. Leider war mir beim Ausmessen des zur Verfügung stehenden Stellraums ein Fehler unterlaufen, und zuhause angekommen erkannte ich mit Schrecken, dass das eben gekaufte Möbel nicht aufzustellen war. Gleich am Montag drauf, den 6.10. stornierte ich den Auftrag telefonisch und per Fax. Ein paar Tage später erhielt ich ein Schreiben, dass man im Einklang mit den AGBs der Fa. Segmüller, auf Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises bestehen müsse. Als Entgegenkommen wurde mir angeboten, diesen verrechnet zu bekommen, so ich binnen eines Jahres Waren in Höhe des gesamten Betrags, also 840,- Euro in ihrem Hause kaufen würde.
Nun lauten die ABGs jedoch
„VII Abnahme- und Zahlungsverzug
…
(3) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises fordern.
(4) Gegenüber all diesen Pauschalen stehen den Käufer der Nachweis offen, dass im Einzelfall kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils vereinbarte Pauschale“
Es folgte ein kurzer Briefwechsel, in dem ich u.a. auf meine hochpreisigen Einkäufe in der jüngeren Vergangenheit (u.a. komplettes Bad) hinwies und einer Odysee bzgl. Gartenmöbelkauf im Mitnahmemarkt des vergangenen Sommers (s.a. obiger thread \"Fahrstuhl\": Allgäuer, ich weiß, wovon Du sprichst, denn mir ging\'s GANZ GENAU SO, nur dass ich das komplette Ensemble hin und her karren durfte.). Damals musste ich schließlich auch in ganz erheblichem Maße Kulanz zeigen (3 Feierabende draufgegangen, etliche gefahrene Kilometer, gewaltige Zugeständnisse an Qualität). Eine Argumentation für Kulanz, der man sich meiner Meinung nach eigentlich nicht entziehen kann. Außerdem, schrieb ich, MÜSSE ja kein Schadensersatz erhoben werden, man KÖNNE diesen erheben und darauf sollte doch bitte in anbetracht der geschilderten Lage verzichtet werden. Außerdem hätte übers Wochenende weder ein Auftrag beim Hersteller eingegangen sein können, noch hätte dieser Zeit gehabt, irgendwelche Kosten verursachenden Maßnahmen im Zusammenhang mit meiner Bestellung einzuleiten (bei 11 Wochen Lieferzeit!).
Des langwierigen Schriftverkehrs müde rief ich also an und musste mir erklären lassen, wie die AGBs EIGENTLICH zu lesen seien. Es sei schließlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen und ich im Grunde zur Abnahme verpflichtet. Meine Hinweise auf meine Lesart der AGBs wurde nur noch mit dem Hinweis kommentiert, man müsse sich dann halt gerichtlich einigen. Eine Unverschämtheit! Ich ließ mich zum Chef der Abteilung durchstellen, der sehr wohl dem ganzen hätte ein Ende bereiten können, sich aber stur stellte. Er bot mir an, ich müsse nun nur noch 500,- Euro in 2Jahren \"verbrauchen\". Ja sind wir hier auf dem Basar?!?! Und das obwohl die o.g. AGBs es explizit anders ausdrücken. Denn schließlich ist ja noch gar kein Schaden entstanden!
Ich werde jedenfalls einen Anwalt in dieser Sache konsultieren, denn so, meine Herrschaften, geht\'s ja wohl nicht.
Ich kann mich daher den Kommentatoren des vorangegangenen Beitrags nur anschließen: im Oktober macht der IKEA auch in Taufkirchen auf.
Dann eben nicht … Segmüller!
Nun lauten die ABGs jedoch
„VII Abnahme- und Zahlungsverzug
…
(3) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises fordern.
(4) Gegenüber all diesen Pauschalen stehen den Käufer der Nachweis offen, dass im Einzelfall kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils vereinbarte Pauschale“
Es folgte ein kurzer Briefwechsel, in dem ich u.a. auf meine hochpreisigen Einkäufe in der jüngeren Vergangenheit (u.a. komplettes Bad) hinwies und einer Odysee bzgl. Gartenmöbelkauf im Mitnahmemarkt des vergangenen Sommers (s.a. obiger thread \"Fahrstuhl\": Allgäuer, ich weiß, wovon Du sprichst, denn mir ging\'s GANZ GENAU SO, nur dass ich das komplette Ensemble hin und her karren durfte.). Damals musste ich schließlich auch in ganz erheblichem Maße Kulanz zeigen (3 Feierabende draufgegangen, etliche gefahrene Kilometer, gewaltige Zugeständnisse an Qualität). Eine Argumentation für Kulanz, der man sich meiner Meinung nach eigentlich nicht entziehen kann. Außerdem, schrieb ich, MÜSSE ja kein Schadensersatz erhoben werden, man KÖNNE diesen erheben und darauf sollte doch bitte in anbetracht der geschilderten Lage verzichtet werden. Außerdem hätte übers Wochenende weder ein Auftrag beim Hersteller eingegangen sein können, noch hätte dieser Zeit gehabt, irgendwelche Kosten verursachenden Maßnahmen im Zusammenhang mit meiner Bestellung einzuleiten (bei 11 Wochen Lieferzeit!).
Des langwierigen Schriftverkehrs müde rief ich also an und musste mir erklären lassen, wie die AGBs EIGENTLICH zu lesen seien. Es sei schließlich ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen und ich im Grunde zur Abnahme verpflichtet. Meine Hinweise auf meine Lesart der AGBs wurde nur noch mit dem Hinweis kommentiert, man müsse sich dann halt gerichtlich einigen. Eine Unverschämtheit! Ich ließ mich zum Chef der Abteilung durchstellen, der sehr wohl dem ganzen hätte ein Ende bereiten können, sich aber stur stellte. Er bot mir an, ich müsse nun nur noch 500,- Euro in 2Jahren \"verbrauchen\". Ja sind wir hier auf dem Basar?!?! Und das obwohl die o.g. AGBs es explizit anders ausdrücken. Denn schließlich ist ja noch gar kein Schaden entstanden!
Ich werde jedenfalls einen Anwalt in dieser Sache konsultieren, denn so, meine Herrschaften, geht\'s ja wohl nicht.
Ich kann mich daher den Kommentatoren des vorangegangenen Beitrags nur anschließen: im Oktober macht der IKEA auch in Taufkirchen auf.
Dann eben nicht … Segmüller!
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