Erfahrungsbericht von YetiChris
Wenn jede Stimme zählt...
Pro:
Man ist aktiv an der Ergebnissfindung beteiligt
Kontra:
Zeitlicher Aufwand (an einem Sonntag) recht hoch
Empfehlung:
Nein
... und auch gezählt werden muss!
Fast 3 Wochen sind seit der Bundestagswahl schon vergangen. Eine kurze Meldung im Radio, dass nun das amtliche Endergebnis vorliege, erinnerte mich daran, dass ich ja auch einen Bericht zur Wahl schreiben wollte. Das hole ich nun hiermit nach.
Als Bürger in unserer Demokratie hat man verschiedene Rechte und Pflichten, und mit die wichtigsten davon beziehen sich auf die Demokratische Mehrheitsfindung, also die Wahl:
Zum ersten gibt es die beiden Wahlrechte:
- Das aktive Wahlrecht, also das Recht, seine Stimme der Partei oder der Person zu geben, die man am Geeignetesten hält (oder für das kleinere Übel, je nachdem)
- Das passive Wahlrecht, also das Recht, für einen Sitz im Parlament zu kandidieren und sich Wählen zu lassen.
Das sind die bekannten Rechte, mit denen bei uns eine Wahl verbunden sind und die leider (vor allem beim aktiven Wahlrecht) viel zu wenige Gebrauch machen. Es gibt jedoch auch eine Pflicht, die zwar nicht jeden trifft, aber dennoch essentiell zu einer Wahl gehört: Die Pflicht, als Wahlhelfer bereit zu stehen, wenn man dazu berufen wird!
Und genau das habe ich am 22. September gemacht: Ich habe eure Stimmen (oder zumindest einen kleinen Teil davon) gezählt und dazu beigetragen, das ein Ergebnis herauskommt. Wie dem einzelnen das Ergebnis gefällt, soll aber jetzt nicht mein Thema sein. Vielmehr möchte ich euch von meinen Erfahrungen als Wahlhelfer berichten.
Als erstes mal ein paar Infos im allgemeinen. Wahlhelfer ist, ebenso wie Schöffe, ein sogenanntes Ehrenamt. Es wird also nicht bezahlt, und es soll als Ehre gelten, dieser verantwortungsvollen Pflicht nachzukommen. Das bedeutet aber auch, das man sich nicht so einfach davor drücken kann. Nur wer einen triftigen Grund vorweisen kann, kann von diesem Amt freigestellt werden, ein unentschuldigtes Fernbleiben kann sogar bis zu 500€ Ordnungsstrafe nach sich ziehen. Es ist übrigens ein Vorurteil, das man immer wieder berufen wird, wenn man erst mal dabei ist. Es ist eine traurige Tatsache, das viel zu wenige sich bereit erklären, als Wahlhelfer zu fungieren, und so wird immer wieder auf die schon bekannten Gesichter zurück gegriffen. Oder man geht andere Wege, und hier beginnen meine Erfahrungen.
Da wir vor einer Weile umgezogen sind, mussten wir uns natürlich auch ummelden. Auf dem Einwohnermeldeamt in Darmstadt fiel mir ein Blauer Zettel in die Hand, auf dem Groß „WAHLHELFER GESUCHT“ stand. Da ich mich schon immer für den Ablauf einer Wahl interessierte, nahm ich den Zettel mit, und meldete mich als Freiwilliger. 2 Wochen vor der Wahl erhielt ich einen Freundlichen Brief mit der Bestätigung, das ich nun amtlicher Wahlhelfer sei, am 22. September an der Auszählung der Briefwahlstimmen in einer nahegelegenen Schule mitarbeiten solle und den Empfang dieses Schreibens bestätigen müsste. Außerdem lag noch eine Rechtsbelehrung bei, die mich über eventuelle Strafen bei Manipulation oder des Fernbleibens informierte.
Am Wahlabend betrat ich pünktlich um 15:50 Uhr die Schule und suchte den Raum auf, in dem mein Wahlbezirk ausgezählt werden sollte, was eine genau bestimmte Zahl von Stimmzetteln bedeutet. Ein Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schriftführer und mindestens 4 Besitzern, denn erst mit 7 Personen ist der Ausschuss beschlussfähig. Nach einer kurzen Einweisung und Belehrung durch den Vorsitzenden (lustigerweise meine alte Bio-Lehrerin) und der Auszahlung einer Aufwandsentschädigung, dem sogenannten „Erfrischungsgeld“ (25 € pro Person) . Ging der erste Akt des Auszählens los, und da gleichzeitig bei uns in Hessen noch eine Volksabstimmung durchgeführt wurde, mussten wir schon doppelt aufpassen.
Zunächst mussten sämtliche Versandumschläge geöffnet werden, als nächstes wurden die darin enthaltenen Unterlagen kontrolliert: Ist der Wahlschein unterschrieben? Ist die Person in unserem Wahlkreis noch Wahlberechtigt? (wg. Umzug o.ä.), befinden sich die korrekten (amtlichen) Wahlumschläge darin? Darf die Person auch an der Volksabstimmung teilnehmen. (dafür sind mindestens 3 Monate Aufenthalt in Hessen erforderlich). Korrekte Wahlunterlagen wurden gezählt, die Wahlumschläge kamen in 2 Große Urnen. Falsche, fehlerhafte oder fragwürdige Unterlagen werden extra gesammelt, diese werden entweder abgewiesen oder per Beschluss des Wahlausschusses zur Wahl zugelassen. Gleichzeitig beginnt auch die Kontrolle des Wahlergebnisses: Die Anzahl sämtlicher Unterlagen muss immer „plausibel“ gehalten werden, also die Zahl der Versandumschläge und der Wahlscheine muss (zusammen mit den abgewiesenen Unterlagen) gleich der Anfangszahl der auszuzählenden Stimmen sein.
Nach einer Kontrolle unseres Ergebnisses kamen wir nun zu unserer Hauptaufgabe, dem Auszählen der Bundestagswahl. Pünktlich um 18 Uhr, also mit Schließung der Wahllokale legten wir los: Wieder galt es, die Wahlumschläge zu öffnen und zu zählen, außerdem mussten die Wahlscheine auseinandergefaltet und vorsortiert werden. Man sortiert übrigens nach den Erststimmen, also den Direktmandaten, das macht die Arbeit recht übersichtlich. Auch werden die ungültigen Stimmen aussortiert, Ungültig wird ein Wahlzettel entweder mit mehr als 2 Kreuzen oder gar keinen, Handschriftliche Veränderungen auf dem Wahlzettel (Kommentare/Änderungen, sogar Unterschriften!) oder wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist. Auch hier wird vom Wahlausschuss in Grenzfällen entschieden, oder eine Stimme gültig ist, oder nicht. Nun das wichtigste von allem: Die Auszählung der Stimmen. Da man sowieso nach Erststimmen sortiert, werden auch diese zuerst ausgezählt. Wieder gilt hier, dass das Ergebnis plausibel bleibt, also das nicht mehr oder weniger Stimmen ausgezählt werden als vorhanden. Nun geht es an die Zweitstimmen, also die Listenplätze für den Bundestag. Clevererweise macht man bei jeder Erststimme mindestens 2 Stapel. Einen, auf dem die Stimmen einheitlich vergeben werden (Also Erststimme: Partei A, Zeitstimme Partei A), auf den Anderen kommen die Mischwahlen (Partei A, Partei B). Dieser wird noch einmal nach den einzelnen Parteien sortiert und man hat das Wahlergebnis. Je nachdem, wie viele Direktkandidaten es in einem Wahlkreis gibt, wird diese Aktion natürlich komplizierter oder einfacher. Auch hier wieder muss eindringlich kontrolliert werden, ob die Anzahl der Stimmen auch stimmt.
Unser Ergebnis musste natürlich sofort weitergemeldet werden, dazu erstellte der Schriftführer eine sog. „Schnellmeldung“, die vom Vorsitzenden per Telefon an das Rechenzentrum unseres Wahlkreises weitergegeben wurde. Dabei gibt es auch eine letzte Prüfung der Plausibilität: Das Ergebnis wird in einen Computer eingegeben, und nur wenn das Die Zahl der abgegebenen und zurückgewiesenen Stimmen gleich der zugewiesenen Anzahl von Wahlunterlagen ist, wird das Ergebnis akzeptiert und in das Bundesrechenzentrum weitergegeben, wo es dann dazu beiträgt, das sich die Hochrechnungen ändern oder bestätigen.
Als Nächstes (es war ca. 20:30 Uhr) Musste noch die Volksabstimmung ausgezählt werden. Hier gibt es relativ schnell, das es ja nur „Ja“, „Nein“ oder ungültige Stimmen gibt. Allerdings standen 3 Verfassungsänderungen zur Wahl, was den Aufwand wieder erhöhte. Wieder musste die Anzahl der Stimmen kontrolliert werden, und wieder wurde eine Schnellmeldung verfasst, die per Telefon weitergegeben wurde. Schließlich wurde das Protokoll unsere Auszählung von allen unterschrieben, und sämtliche Wahlunterlagen (sogar die Umschläge!) mussten noch verpackt und Transportfertig gemacht werden, für eine evtl. Kontrolle und zur Archivierung. Um 21:30 hatten wir es geschafft und machten uns dann auch den Heimweg, vom Ergebnis hatten wir bis dahin nur wenig mitbekommen, also mussten wir uns erst einmal Informieren...
Und, was für ein Fazit ziehe ich nun daraus? Es hat sich gelohnt! Es ist eine interessante Sache, an der Findung eines so wichtigen Ergebnisses teilzunehmen, und die 5 ½ Stunden habe ich gerne dafür geopfert. Ich finde es schade, das sich so viele davor drücken, diese Verantwortung übernehmen zu müssen, immerhin ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie! Ohne Wahlhelfer ist eine Wahl nicht möglich, und ich denke, auch viele, die vor 3 Wochen nicht zur Wahl gegangen sind, würden sich so einen Zustand nicht wünschen. Allenfalls eine schwere Krankheit kann man für so ein Versäumnis als Entschuldigung geltend machen, alles andere ist Fadenscheinig und für mich nicht akzeptabel! Tut etwas für eure Rechte, und übernehmt dieses Amt, wenn es euch angetragen wird oder wenn ihr euch freiwillig dazu melden könnt. Es hat natürlich auch Nachteile, zugegeben. Wer in einem Wahllokal sitzt, hat mindestens 8 Stunden Arbeit, dazu unendgeldlich und am Sonntag. Man trägt eine große Verantwortung und muss konzentriert bei der Sache sein und für die Zeit ist man quasi von der Außenwelt (und den Hochrechnungen) abgeschnitten. Aber dieses Opfer sollte wohl jeder bringen können.
Ich bin auf jeden Fall im Februar 2003 wieder dabei, wenn der Hessische Landtag gewählt wird. Vielleicht diesmal in einem Wahllokal, wer weiß?
Mit freundlichen Grüßen, YetiChris
Fast 3 Wochen sind seit der Bundestagswahl schon vergangen. Eine kurze Meldung im Radio, dass nun das amtliche Endergebnis vorliege, erinnerte mich daran, dass ich ja auch einen Bericht zur Wahl schreiben wollte. Das hole ich nun hiermit nach.
Als Bürger in unserer Demokratie hat man verschiedene Rechte und Pflichten, und mit die wichtigsten davon beziehen sich auf die Demokratische Mehrheitsfindung, also die Wahl:
Zum ersten gibt es die beiden Wahlrechte:
- Das aktive Wahlrecht, also das Recht, seine Stimme der Partei oder der Person zu geben, die man am Geeignetesten hält (oder für das kleinere Übel, je nachdem)
- Das passive Wahlrecht, also das Recht, für einen Sitz im Parlament zu kandidieren und sich Wählen zu lassen.
Das sind die bekannten Rechte, mit denen bei uns eine Wahl verbunden sind und die leider (vor allem beim aktiven Wahlrecht) viel zu wenige Gebrauch machen. Es gibt jedoch auch eine Pflicht, die zwar nicht jeden trifft, aber dennoch essentiell zu einer Wahl gehört: Die Pflicht, als Wahlhelfer bereit zu stehen, wenn man dazu berufen wird!
Und genau das habe ich am 22. September gemacht: Ich habe eure Stimmen (oder zumindest einen kleinen Teil davon) gezählt und dazu beigetragen, das ein Ergebnis herauskommt. Wie dem einzelnen das Ergebnis gefällt, soll aber jetzt nicht mein Thema sein. Vielmehr möchte ich euch von meinen Erfahrungen als Wahlhelfer berichten.
Als erstes mal ein paar Infos im allgemeinen. Wahlhelfer ist, ebenso wie Schöffe, ein sogenanntes Ehrenamt. Es wird also nicht bezahlt, und es soll als Ehre gelten, dieser verantwortungsvollen Pflicht nachzukommen. Das bedeutet aber auch, das man sich nicht so einfach davor drücken kann. Nur wer einen triftigen Grund vorweisen kann, kann von diesem Amt freigestellt werden, ein unentschuldigtes Fernbleiben kann sogar bis zu 500€ Ordnungsstrafe nach sich ziehen. Es ist übrigens ein Vorurteil, das man immer wieder berufen wird, wenn man erst mal dabei ist. Es ist eine traurige Tatsache, das viel zu wenige sich bereit erklären, als Wahlhelfer zu fungieren, und so wird immer wieder auf die schon bekannten Gesichter zurück gegriffen. Oder man geht andere Wege, und hier beginnen meine Erfahrungen.
Da wir vor einer Weile umgezogen sind, mussten wir uns natürlich auch ummelden. Auf dem Einwohnermeldeamt in Darmstadt fiel mir ein Blauer Zettel in die Hand, auf dem Groß „WAHLHELFER GESUCHT“ stand. Da ich mich schon immer für den Ablauf einer Wahl interessierte, nahm ich den Zettel mit, und meldete mich als Freiwilliger. 2 Wochen vor der Wahl erhielt ich einen Freundlichen Brief mit der Bestätigung, das ich nun amtlicher Wahlhelfer sei, am 22. September an der Auszählung der Briefwahlstimmen in einer nahegelegenen Schule mitarbeiten solle und den Empfang dieses Schreibens bestätigen müsste. Außerdem lag noch eine Rechtsbelehrung bei, die mich über eventuelle Strafen bei Manipulation oder des Fernbleibens informierte.
Am Wahlabend betrat ich pünktlich um 15:50 Uhr die Schule und suchte den Raum auf, in dem mein Wahlbezirk ausgezählt werden sollte, was eine genau bestimmte Zahl von Stimmzetteln bedeutet. Ein Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schriftführer und mindestens 4 Besitzern, denn erst mit 7 Personen ist der Ausschuss beschlussfähig. Nach einer kurzen Einweisung und Belehrung durch den Vorsitzenden (lustigerweise meine alte Bio-Lehrerin) und der Auszahlung einer Aufwandsentschädigung, dem sogenannten „Erfrischungsgeld“ (25 € pro Person) . Ging der erste Akt des Auszählens los, und da gleichzeitig bei uns in Hessen noch eine Volksabstimmung durchgeführt wurde, mussten wir schon doppelt aufpassen.
Zunächst mussten sämtliche Versandumschläge geöffnet werden, als nächstes wurden die darin enthaltenen Unterlagen kontrolliert: Ist der Wahlschein unterschrieben? Ist die Person in unserem Wahlkreis noch Wahlberechtigt? (wg. Umzug o.ä.), befinden sich die korrekten (amtlichen) Wahlumschläge darin? Darf die Person auch an der Volksabstimmung teilnehmen. (dafür sind mindestens 3 Monate Aufenthalt in Hessen erforderlich). Korrekte Wahlunterlagen wurden gezählt, die Wahlumschläge kamen in 2 Große Urnen. Falsche, fehlerhafte oder fragwürdige Unterlagen werden extra gesammelt, diese werden entweder abgewiesen oder per Beschluss des Wahlausschusses zur Wahl zugelassen. Gleichzeitig beginnt auch die Kontrolle des Wahlergebnisses: Die Anzahl sämtlicher Unterlagen muss immer „plausibel“ gehalten werden, also die Zahl der Versandumschläge und der Wahlscheine muss (zusammen mit den abgewiesenen Unterlagen) gleich der Anfangszahl der auszuzählenden Stimmen sein.
Nach einer Kontrolle unseres Ergebnisses kamen wir nun zu unserer Hauptaufgabe, dem Auszählen der Bundestagswahl. Pünktlich um 18 Uhr, also mit Schließung der Wahllokale legten wir los: Wieder galt es, die Wahlumschläge zu öffnen und zu zählen, außerdem mussten die Wahlscheine auseinandergefaltet und vorsortiert werden. Man sortiert übrigens nach den Erststimmen, also den Direktmandaten, das macht die Arbeit recht übersichtlich. Auch werden die ungültigen Stimmen aussortiert, Ungültig wird ein Wahlzettel entweder mit mehr als 2 Kreuzen oder gar keinen, Handschriftliche Veränderungen auf dem Wahlzettel (Kommentare/Änderungen, sogar Unterschriften!) oder wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist. Auch hier wird vom Wahlausschuss in Grenzfällen entschieden, oder eine Stimme gültig ist, oder nicht. Nun das wichtigste von allem: Die Auszählung der Stimmen. Da man sowieso nach Erststimmen sortiert, werden auch diese zuerst ausgezählt. Wieder gilt hier, dass das Ergebnis plausibel bleibt, also das nicht mehr oder weniger Stimmen ausgezählt werden als vorhanden. Nun geht es an die Zweitstimmen, also die Listenplätze für den Bundestag. Clevererweise macht man bei jeder Erststimme mindestens 2 Stapel. Einen, auf dem die Stimmen einheitlich vergeben werden (Also Erststimme: Partei A, Zeitstimme Partei A), auf den Anderen kommen die Mischwahlen (Partei A, Partei B). Dieser wird noch einmal nach den einzelnen Parteien sortiert und man hat das Wahlergebnis. Je nachdem, wie viele Direktkandidaten es in einem Wahlkreis gibt, wird diese Aktion natürlich komplizierter oder einfacher. Auch hier wieder muss eindringlich kontrolliert werden, ob die Anzahl der Stimmen auch stimmt.
Unser Ergebnis musste natürlich sofort weitergemeldet werden, dazu erstellte der Schriftführer eine sog. „Schnellmeldung“, die vom Vorsitzenden per Telefon an das Rechenzentrum unseres Wahlkreises weitergegeben wurde. Dabei gibt es auch eine letzte Prüfung der Plausibilität: Das Ergebnis wird in einen Computer eingegeben, und nur wenn das Die Zahl der abgegebenen und zurückgewiesenen Stimmen gleich der zugewiesenen Anzahl von Wahlunterlagen ist, wird das Ergebnis akzeptiert und in das Bundesrechenzentrum weitergegeben, wo es dann dazu beiträgt, das sich die Hochrechnungen ändern oder bestätigen.
Als Nächstes (es war ca. 20:30 Uhr) Musste noch die Volksabstimmung ausgezählt werden. Hier gibt es relativ schnell, das es ja nur „Ja“, „Nein“ oder ungültige Stimmen gibt. Allerdings standen 3 Verfassungsänderungen zur Wahl, was den Aufwand wieder erhöhte. Wieder musste die Anzahl der Stimmen kontrolliert werden, und wieder wurde eine Schnellmeldung verfasst, die per Telefon weitergegeben wurde. Schließlich wurde das Protokoll unsere Auszählung von allen unterschrieben, und sämtliche Wahlunterlagen (sogar die Umschläge!) mussten noch verpackt und Transportfertig gemacht werden, für eine evtl. Kontrolle und zur Archivierung. Um 21:30 hatten wir es geschafft und machten uns dann auch den Heimweg, vom Ergebnis hatten wir bis dahin nur wenig mitbekommen, also mussten wir uns erst einmal Informieren...
Und, was für ein Fazit ziehe ich nun daraus? Es hat sich gelohnt! Es ist eine interessante Sache, an der Findung eines so wichtigen Ergebnisses teilzunehmen, und die 5 ½ Stunden habe ich gerne dafür geopfert. Ich finde es schade, das sich so viele davor drücken, diese Verantwortung übernehmen zu müssen, immerhin ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Demokratie! Ohne Wahlhelfer ist eine Wahl nicht möglich, und ich denke, auch viele, die vor 3 Wochen nicht zur Wahl gegangen sind, würden sich so einen Zustand nicht wünschen. Allenfalls eine schwere Krankheit kann man für so ein Versäumnis als Entschuldigung geltend machen, alles andere ist Fadenscheinig und für mich nicht akzeptabel! Tut etwas für eure Rechte, und übernehmt dieses Amt, wenn es euch angetragen wird oder wenn ihr euch freiwillig dazu melden könnt. Es hat natürlich auch Nachteile, zugegeben. Wer in einem Wahllokal sitzt, hat mindestens 8 Stunden Arbeit, dazu unendgeldlich und am Sonntag. Man trägt eine große Verantwortung und muss konzentriert bei der Sache sein und für die Zeit ist man quasi von der Außenwelt (und den Hochrechnungen) abgeschnitten. Aber dieses Opfer sollte wohl jeder bringen können.
Ich bin auf jeden Fall im Februar 2003 wieder dabei, wenn der Hessische Landtag gewählt wird. Vielleicht diesmal in einem Wahllokal, wer weiß?
Mit freundlichen Grüßen, YetiChris
Bewerten / Kommentar schreiben