Deutsche Bahn AG Testbericht
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Erfahrungsbericht von Hagar66
50% sparen bei der Bahn, Tipps und Tricks
Pro:
deutliche Ersparnis gegenüber dem Normalpreis
Kontra:
extreme Restriktionen!
Empfehlung:
Ja
Liebe Leute,
ich will gar nicht erst den Versuch machen, das Preissystem in voller \"Schönheit\" zu erklären. Dazu gibt es hinreichend Informationen im Netz und in diesem Forum auch Berichte.
Worauf es mir lediglich ankommt, ist einen Trick an die geneigte Leserschaft weiterzuverbreiten,
Und ich gebe absolut zu, dass dieser Fall schon sehr speziell ist!
Der Trick ist folgender:
Wie in anderen Berichten schon erwähnt, hat die Deutsche Bahn ihr neues Fahrpreissystem an den Tarifsystemen der Fluggesellschaften orientiert. Grund genug, sich bei Bahnbuchungen so zu verhalten, wie Vielflieger dies auf immer gleichen Strecken auch tun, nämlich \"Kreuztickets\" buchen. Das muß ich natürlich erklären:
Voraussetzungen:
Die höchste Ersparnis (50%!) gibt es unter folgenden Einschränkungen:
\"Kreuzbuchungen\" sind unter den oben genannten Voraussetzungen möglich, wenn regelmäßige Bahnreisen mit immer gleichem Ziel und vorher bekannten Zeiten durchgeführt werden.
Beispiel für Kreuzbuchungen:
Lösung:
Es werden zwei Tickets für die beiden Reisen gekauft.
Wirkung:
In beiden oben beschriebenen Fällen kann durch die Buchungsgestaltung ein Rabatt von 50% erzielt werden und dies ohne Bahncard!
Gut gehen lassen!
Euer Hagar
P.S.
Am 1.10.04 ging eine Ära bei der Bahn zu Ende. Bis dahin war der \"Beförderungsfall\" (=Fahrgast) auf den guten Willen des Untermehmens angewiesen, wenn sich Verspätungen ergaben. Das ist nun nicht mehr so! Auf großen Druck der Politik hin hat die Deutsche Bahn in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen, das der Fahrgast einen ANSPRUCH auf eine Entschädigung hat, sofern sich auf der Fahrtstrecke eine Verspätung von mehr als einer Stunde ergibt (in Nachtzügen 120 Minuten; im ICE- Sprinter 30 Minuten). Dies gilt wohlgemerkt nicht für den einzelnen Zug, sondern für die gesamte Relation. Es wird ein Reisegutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises, minimal aber 5€ ausgegeben (jedoch nicht im Nahverkehr). Sofern das Fahrtziel bis 24 Uhr nicht mehr erreicht werden kann, trägt die Deutsche Bahn Übernachtungs- oder Taxikosten bis zu 80€.
Die Schritte zur Entschädigung:
Die Verspätung wird auf einer Gutscheinkarte bestätigt, die man entweder noch unterwegs vom Zugpersonal oder bis zwei Tage nach der Reise am Servicepoint oder im DB Reisezentrum erhält.
Anschließend hat man einen Monat Zeit, die Gutscheinkarte und die Fahrkarte der betroffenen Reise im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur vorzulegen. Dort wird ein Gutschein ausgestellt, in dem die Höhe der Entschädigung vermerkt ist.
Der Gutschein kann innerhalb von 12 Monaten beim nächsten Ticketkauf verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
ich will gar nicht erst den Versuch machen, das Preissystem in voller \"Schönheit\" zu erklären. Dazu gibt es hinreichend Informationen im Netz und in diesem Forum auch Berichte.
Worauf es mir lediglich ankommt, ist einen Trick an die geneigte Leserschaft weiterzuverbreiten,
- auf den man nicht so ohne Weiteres kommt
- und der - wenn der eigene Fall dafür geeignet ist- ganz schön viel
Geld sparen kann.
Und ich gebe absolut zu, dass dieser Fall schon sehr speziell ist!
Der Trick ist folgender:
Wie in anderen Berichten schon erwähnt, hat die Deutsche Bahn ihr neues Fahrpreissystem an den Tarifsystemen der Fluggesellschaften orientiert. Grund genug, sich bei Bahnbuchungen so zu verhalten, wie Vielflieger dies auf immer gleichen Strecken auch tun, nämlich \"Kreuztickets\" buchen. Das muß ich natürlich erklären:
Voraussetzungen:
Die höchste Ersparnis (50%!) gibt es unter folgenden Einschränkungen:
- es muß Hin- und Rückfahrt in einem Ticket gebucht werden
- es müssen Plätze zum Plan&Spar50- Preis vorhanden sein (diese sind von der Anzahl her begrenzt)
- es muß (zumindest auf einer Teilstrecke) ein Fernzug benutzt werden
- es muß entweder eine Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen Hin- und Rückfahrt liegen, oder Hin- und Rückfahrt müssen am gleichen Samstag oder am gleichen Sonntag wie bei der Hinfahrt erfolgen
\"Kreuzbuchungen\" sind unter den oben genannten Voraussetzungen möglich, wenn regelmäßige Bahnreisen mit immer gleichem Ziel und vorher bekannten Zeiten durchgeführt werden.
Beispiel für Kreuzbuchungen:
- zurückzulegende Fahrstrecke: Frankfurt - München,
- Reise 1: Hin- und Rückfahrt am 1.8.2005,
- Reise 2: Hin- und Rückfahrt am 8.8.2005,
- Wahlweise kann natürlich die Hin- und Rückfahrten an z.B. zwei aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt werden.
Lösung:
Es werden zwei Tickets für die beiden Reisen gekauft.
- Ticket 1:
- Hinfahrt Frankfurt- München am 1.8,
- Rückfahrt am 8.8.2003
- Hinfahrt Frankfurt- München am 1.8,
- Ticket 2:
- Hinfahrt München- Frankfurt am 1.8. (dies ist für den Reisenden die Rückfahrt seiner Reise 1),
- Rückfahrt am 8.8. (dies ist für den Reisenden die Hinfahrt seiner Reise 2)
- Hinfahrt München- Frankfurt am 1.8. (dies ist für den Reisenden die Rückfahrt seiner Reise 1),
Wirkung:
In beiden oben beschriebenen Fällen kann durch die Buchungsgestaltung ein Rabatt von 50% erzielt werden und dies ohne Bahncard!
Gut gehen lassen!
Euer Hagar
P.S.
Am 1.10.04 ging eine Ära bei der Bahn zu Ende. Bis dahin war der \"Beförderungsfall\" (=Fahrgast) auf den guten Willen des Untermehmens angewiesen, wenn sich Verspätungen ergaben. Das ist nun nicht mehr so! Auf großen Druck der Politik hin hat die Deutsche Bahn in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen, das der Fahrgast einen ANSPRUCH auf eine Entschädigung hat, sofern sich auf der Fahrtstrecke eine Verspätung von mehr als einer Stunde ergibt (in Nachtzügen 120 Minuten; im ICE- Sprinter 30 Minuten). Dies gilt wohlgemerkt nicht für den einzelnen Zug, sondern für die gesamte Relation. Es wird ein Reisegutschein in Höhe von 20% des Fahrpreises, minimal aber 5€ ausgegeben (jedoch nicht im Nahverkehr). Sofern das Fahrtziel bis 24 Uhr nicht mehr erreicht werden kann, trägt die Deutsche Bahn Übernachtungs- oder Taxikosten bis zu 80€.
Die Schritte zur Entschädigung:
Die Verspätung wird auf einer Gutscheinkarte bestätigt, die man entweder noch unterwegs vom Zugpersonal oder bis zwei Tage nach der Reise am Servicepoint oder im DB Reisezentrum erhält.
Anschließend hat man einen Monat Zeit, die Gutscheinkarte und die Fahrkarte der betroffenen Reise im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur vorzulegen. Dort wird ein Gutschein ausgestellt, in dem die Höhe der Entschädigung vermerkt ist.
Der Gutschein kann innerhalb von 12 Monaten beim nächsten Ticketkauf verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
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