Deutsches Recht Testbericht

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Erfahrungsbericht von Le_ruse

Streitpunkt deutsches Recht

Pro:

-

Kontra:

-

Empfehlung:

Nein

Inhalt:
1. Vorwort
2. Vorgeschichte
3. Seine Straftaten
4. Aktuelles
5. Fazit

1. Vorwort

Na das hat unser Rechtssystem ja wieder super hinbekommen und beweißt uns einmal mehr, wie schlecht es aufgebaut ist. Tagtäglich bekomme ich neue Beispiele, wie unlogisch unser deutsches Recht aufgebaut ist. Nur andere müssen diese Fehler meist teuer bezahlen. Ob es nun Geld- oder andere Angelegenheiten sind, fast nichts ist in sich schlüssig.

Schreibt mir jemand Morddrohungen, den ich dann bei der Polizei melde, wird er nur abgemahnt. Schließlich kann man in Deutschland bei solchen Fällen nur jemanden verhaften/verklagen, wenn dieser vorher abgemahnt wurde. Sprich: Getan wird erst etwas, wenn ich schon tot bin, da diese Person mich wirklich ermordet hat, bzw. bis ich dem Mordanschlag entkommen bin.

Jedoch möchte ich kurz ein aktuelles Beispiel als Thema nehmen, um die ganze Verworrenheit noch einmal aufzuzeigen.

2. Vorgeschichte

In den Jahren 1994-1998 fiel verstärkt ein türkischer Junge namens Muhlis, bekannt geworden jedoch unter dem Namen Mehmet, durch ständige Verbrechen auf, bei denen massive Gewaltbereitschaft zu beobachten waren. Mehmet konnte aufgrund seines Alters nichts angelastet werden. Schließlich ist man in Deutschland erst mit 14 Jahren strafmündig. In der Bevölkerung wurden zu dieser Zeit Rufe nach einer Gesetzesänderung diesbezüglich laut - nichts geschah.

Die Medien berichteten über die Gewaltverbrechen des jungen Türken, die ihm jedes mal nur einen Aufenthalt auf Polizeirevieren kosteten.

Nach insgesamt 61 Straftaten bis zu seinem 13. Lebensjahr wurde er mit 14 Jahren aus Deutschland ausgewiesen. Nach der 62. Straftat trat dann der Ausweisungsbescheid in Kraft.

3. Seine Straftaten (die von der Polizei registriert werden konnten)

Straftaten, die Mehmet mit 10 Jahren beging:

1. 24.11.1994:

Mehmets Eltern wurden erstmals mit folgenden Taten ihres Sohnes konfrontiert: Mehmet führte während der Schulzeit ein Messer mit sich, er erpresste Geld von Mitschülern, er rammte einem Mitschüler in brutalster Art und Weise sein Knie gegen die Nase und bestahl seine Mitschüler.

2. 06.12.1994:

Beim Fußballtraining brach Mehmet einem Mitspieler das Nasenbein, in dem er ihn kräftig ins Gesicht schlug.

3. 13.12.1994:

Bei einer Schulaufzeichnung stieß er einer Mitschülerin sein Knie in die Rippen.

4. 14.12.1994:

An diesem Tag verprügelte er drei Jungen. Dem ersten schlug er auf den Rücken, den zweiten rammte er sein Knie in den Rücken und dem letzten rammte er selbiges in den Magen.

Straftaten, die Mehmet mit 11 Jahren beging:

5. 19.06.1995:

Er stieß einem Mitschüler sein Knie zwischen die Beine.

6. 10.07.1995:

Diebstahl in einem Laden.

7. 11.07.1995:

Nach dem er einen Tag zuvor anscheinend Gefallen am Diebstahl fand, stahl Mehmet einen Tag später ein Fahrrad.

8. 23.09.1995:

Schwerer Diebstahl aus einem Büro

9. 28.09.1995:

Erneuter Ladendiebstahl

10. 11.10.1995:

Mehmet schlug einem Zeitungsaustragenden Jungen mit der Faust ins Gesicht. Zwei unbeteiligte Kinder konnten noch verhindern, dass er einen weiteren Jungen angriff. Einen Tag später wurde der selbe Junge erneut von Mehmet geschlagen.

11. 17.10.1995:

Erneuter Fahrraddiebstahl

12. 29.11.1995:

Mehmet fiel einem Detektiv auf, als er in einem Kaufhaus mit einer CD ein Geschäft verließ. Zitat Mehmet: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“

13. 04.12.1995:

Zusammen mit einem anderen Ausländer bedrohte Mehmet einen anderen Jungen und befahl ihm, ihm sein Geld zu geben. Zitat: „Ich fotz\' dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Nachdem er das Geld erhalten hatte, schlug er den geschädigten Jungen ins Gesicht und drohte ihm weitere Schläge an, falls er zur Polizei gehen sollte.

14. 07.12.1995:

Vorsätzliche (leichte) Körperverletzung

15. 13.12.1995:

Gefährliche Körperverletzung.

16. 20.12.1995:

Ein Geschädigter vom 13.12.1995 wurde von Mehmet krankenhausreif geschlagen, nachdem er ihn angezeigt hatte.

17. 25.12.1995:

Sachbeschädigung

18. Ende 1995 / Anfang 1996:

Bei einer Vernehmung am 10.06.1996 gab er zu, in einem Kaufhaus auf Bestellung Hosen, Schuhe, 30 CDs mit Rapmusik, Stoffhosen und Jeans gestohlen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er für diese Gegenstände, die er alleine stahl, 1000 DM erhalten. Weiterhin berichtete er, er habe insgesamt circa 90 CDs beim selben Geschäft gestohlen zu haben.

19. Ende 1995:

Eine weitere Vernehmung am 10.09.1996 ergab, dass er und ein weiterer Jugendliche einem kleinen Jungen mit einer Spendenbüchse mit dem Argument, sie wüssten, wo man mehr sammeln könnte, weglockten. Als sie niemand beobachtete soll Mehmets Begleiter den Jungen geschlagen haben, woraufhin Mehmet die Spendenbüchse, dessen Inhalt sich auf ca. 20 DM belaufen sollte, an sich nahm.

20. Januar 1996:

Mehmet betrat mit einer Gruppe ausländischer Jungendlicher, dessen Anzahl sich auf 11 belief, eine U-Bahnstation und verprügelte 3 Jugendliche. Die unbeteiligten Jugendliche und Kinder wurden von den anderen Jugendlichen, sowie von Mehmet selbst verprügelt. Ein Junge konnte sich für 5,- DM freikaufen. Zwei Mädchen fotografierten das ganze, jedoch erpresste er den Film und bedrohte eins der Mädchen, die in einen Linienbus fliehen konnten.

21. 23.02.1996:

Einbruch

22. 20.05.1996:

Ladendiebstahl

23. 28.05.1996:

Mehmet verfolgte mit einem Gefolge von 5 weiteren Jugendlichen zwei Jugendliche, die in eine U-Bahnstation flüchteten. Mehmet schlug einen der Jugendlichen, nachdem er von ihm und den anderen schon „bearbeitet“ worden war, in den U-Bahnwagen. Dort bat er einen Mann um Hilfe, der ihn ignorierte. Mehmet und die anderen Jugendlichen folgten ihm und verprügelten ihn weiter. Als er schließlich aus dem U-Bahnwagen flüchtete, verprügelten ihn die anderen weiter.

24. 14.06.1996:

Ladendiebstahl

25. 17.06.1996:

Diebstahl aus einem Auto

Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:

26. 24.06.1996:

Räuberische Erpressung

27. 11.07.1996:

Mehmet und Gefolge wurde bei einer Polizeistelle aufgrund eines unbefugten Gebrauch eines Fahrrads und Nötigung vorgeladen, nahmen den Termin jedoch nicht war.

28. Juni/Juli/August 1996:

Eine Anhörung am 10.09.1996 ergab, dass Mehmet in den Monaten Juni – August ungefähr 40 Fahrräder gestohlen habe.

29. 25.07.1996:

Diebstahl & Betrug.

30. 05.08.1996:

Besonders schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch und Diebstahl.

31. 09.09.1996:

Sachbeschädigung hervorgerufen durch Brandlegung.

32. 09.09.1996:

Fahrraddiebstahl.

33. Januar – September 1996:

Am 10.09.1996 gab Mehmet bei einer Anhörung zu, er habe seit Januar zusammen mit seinen Freunden um die 80 Fahrräder entwendet.

34. Oktober 1996:

Motorraddiebstahl

35. 07.11.1996:

Von einem Polizisten auf der Straße kontrolliert gab Mehmets Begleiter an, dass die T-Shirts, die sie bei sich führten, hätten sie in einem Kaufhaus gestohlen. Mehmet selbst antwortete nur mit der Bemerkung, er wäre erst 12 und könnte noch nicht zur Rechenschaft gezwungen werden.

36. 11.11.1996:

Er öffnete mit zwei Mittätern einen Bus, aus dem sie das Geld des Geldwechslers entfernten. Als der Busfahrer das Trio verfolgte, wurde er durch Tritte und Hiebe durch Mehmet schwer verletzt.

37. 27.11.1996:

Ladendiebstahl

38. 30.11.1996:

Das Gefolge um Mehmet schlug zwei Skateboarder nieder.

39. Dezember 1996:

Ein Begleiter Mehmets gab bei der Polizei folgende schriftliche Auskunft: Alle Kleidungsstücke Mehmets seien gestohlen und er gehe im großen Stil stehlen. Er klaue sogar Schmuckstücke, die er anschließend an Hehler verkaufe.

40. 14.01.1997:

Mehmet und ein Mittäter traten die Tür eines Bekannten ein, bei dem sie unter anderem eine EC-Karte entwendeten und damit 720 DM abhoben.

41. 19.01.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

42. 15.02.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

43. 18.02.1997:

Mehmet und sein Gefolge, bestehend aus zwei Jugendlichen, stahlen in einem Waffengeschäft Schreckschusspistolen. Außerdem bedrohte er das einen Mitarbeiter mit den Worten „Ich stech dich ab“.

44. 19.02.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

45. 19.02.1997

Er entwendete mit Hilfe von Freunden Schmuckgegenstände im Wert von ca. 1500 DM.

46. Februar 1997:

Zwei Vorladungen wegen Ladendiebstahls wurden ignoriert.

47. 03.03.1997:

Mehmet & Kumpels räumten eine Ladenkasse aus und entwendeten 420 DM.

48. 10.04.1997:

In einem Jugendzentrum überrumpelten Mehmet und ein anderer jugendlicher Türke einen 33-jährigen, der gerade aus dem Tresorraum trat. Er fiel auf den Boden und Mehmet nahm ihn daraufhin in den Schwitzkasten, so dass es im Genick des Sozialpädagogen knackte. Gestohlen wurde jedoch nichts.

49. 16.04.1997:

Zwei Jugendliche wurde von einer ausländischen Gruppe um Mehmet ausgeraubt und von Mehmet selbst geschlagen.

50. 18.04.1997:

Mehmet sprang einen der vor zwei Tagen überfallenden Jugendlichen auf seinem Pausenhof an und ließ ihn, zusammen mit den anderen aus sein Gruppe, den anderen suchen, den sie nicht fanden. Der Junge wurde anschließend verspottet und geschlagen.

51. 22.04.1997:

Hausfriedensbruch

52. 29.04.2997:

Nach Italien schwarzgefahren

53. 14.05.1997:

Mehmet fiel einer Polizeistreife auf, da er ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr und keinen Helm trug. Trotz der Zeichen der Polizisten hielt er nicht an, sondern flüchtete und überfuhr eine rote Ampel.

Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:

54. 03.07.1997:

Diebstahl

55. 20.07.1997:

Mehmet fiel durch folgende schulische Vergehen auf: Er bedrohte die Klassenlehrerin, drehte Mitschülern die Arme um, Schlug Mitschülern mit einem Schlagring ins Genick / ins Gesicht / auf den Kopf, etc.

56. 07.11.1997:

Besonders schwerer Diebstahl des Inhalts eines Autos.

57. 11.02.1998:

Er verprügelte einen 16-jährigen.

58. 13.02.1998:

Mehmet schlug einen Schüler auf einer Faschingsfeier auf der Toilette krankenhausreif. Bei einer Vernehmung bei der Polizei gab er an, er hätte so etwas schon oft gemacht, es hätte ihm Spaß gemacht und er werde dies auch weiterhin so tun. Auf die Frage, ob er wisse, dass er seine Opfer dabei schwer verletze, so dass sie ärztlich behandelt werden müssten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“

59. 14.02.1998:

Mehmet schlug einen Passanten auf einem Bahnsteig und forderte sein Geld. Das Opfer musste mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden.

60. 16.03.1998:

Kaufhausdiebstahl.

61. 26.03.1998:

Wohnungsdiebstahl

62. 05.07.1998:

Seine letzte Tat bestand darin, in München einen Schüler zu überfallen.

Ich denke, diese mehr als lange Strafakte macht das ganze Geschehen viel deutlicher, als die Zahl 62 allein.

4. Aktuelles & Analyse

Nach fast genau vier Jahren darf Mehmet nun wieder nach Deutschland zurückkehren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2002 entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Als Begründung sind mir zwei Versionen bekannt, wobei die erste auf die zweite aufbaut.

Version 1: Die Ausweisung war rechtswidrig.

Version 2: Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Nun stelle ich mir folgende Fragen:

Warum darf ein mehr als 60 mal straftätig gewordener Türke nach einer Ausweisung wieder nach Deutschland?

Nun, nachdem er wieder zurückkommt, erhält er Sozialhilfe. Wird er nun auch noch für seine Straftaten belohnt?

Warum wird erst vier Jahre später entschieden, dass die Ausweisung rechtswidrig war?

Warum kann man unter 14 Jahren noch nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Ok, es ist im Sinne des Jugendschutzes, aber wären nicht ein Haufen von Jugendlichen ohne diese Art von Jugendschutz eher geschützt worden? Ich sehe es ja ein, dass man Nachsicht mit einem 10-jährigen Kind haben muss, dass sich bei Karstadt Bonbons in die Hosentasche steckt und damit rausgehen möchte. Jedoch müsste man in Deutschland einfach mal Grenzen setzen und nicht nur pauschale Gesetze erlassen. Man müsste einfach zwischen Klein- und Großkriminalität unterscheiden lernen, um das Volk besser schützen zu können.

Warum heißt es bei Urteilen, die ein Gericht erlässt, immer „Im Namen des Volkes...“? Ich denke „Im Namen des Gesetzes...“ oder „Im Namen des Gesetzgebers...“ oder „Im Namen des Gerichtes...“ würden es viel eher auf den Punkt bringen. Denn was das Volk will, dass interessiert die Politik, die Rechtsprechung, etc. anscheinend recht wenig. Warum muss zum Beispiel ein Kindergarten jedes Jahr renovieren, nur damit das Geld für eine Renovierung, sollte es mal gebraucht werden, auch zur Verfügung steht? So verliert der Staat jährlich Geld, dass er sparen könnte und das nur, weil das deutsche Recht nicht überarbeitet wird. Ganz nach dem Motto „Wenn der Kindergarten dieses Jahr nicht renoviert wird, dann wird er dies wohl nie“.

Warum müssen alte DM Briefmarken, die man in aktuelle Euro-Briefmarken tauschen möchte, extra auf einem Antrag aufgeklebt werden? Abgeben, zurückbekommen, fertig.

5. Fazit

Täglich wird man mit Dingen konfrontiert, bei denen wir nur den Kopf schütteln können.

Das deutsche Recht hat einfach viel zu viele unschlüssige Gesetze, Bestimmungen, etc. parat. Es sollten sich einfach mal ein paar kluge Köpfe der Politik, und verschiedene Leute verschiedener Schichten aus der Bevölkerung zusammensetzen und das deutsche Recht mal kräftig reformieren. Das zumindest würde ich mir wünschen.

So, das war’s. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir als Leser treu bleibt, bzw. ich euch als neuen Leser gewinnen konnte. Wenn nicht - auch kein Problem :o)

Le_ruse!

----- Zusammengeführt, Beitrag vom 2002-08-12 19:26:07 mit dem Titel Streitpunkt deutsches Recht

Inhalt:
1. Vorwort
2. Vorgeschichte
3. Seine Straftaten
4. Aktuelles
5. Fazit

1. Vorwort

Na das hat unser Rechtssystem ja wieder super hinbekommen und beweißt uns einmal mehr, wie schlecht es aufgebaut ist. Tagtäglich bekomme ich neue Beispiele, wie unlogisch unser deutsches Recht aufgebaut ist. Nur andere müssen diese Fehler meist teuer bezahlen. Ob es nun Geld- oder andere Angelegenheiten sind, fast nichts ist in sich schlüssig.

Schreibt mir jemand Morddrohungen, den ich dann bei der Polizei melde, wird er nur abgemahnt. Schließlich kann man in Deutschland bei solchen Fällen nur jemanden verhaften/verklagen, wenn dieser vorher abgemahnt wurde. Sprich: Getan wird erst etwas, wenn ich schon tot bin, da diese Person mich wirklich ermordet hat, bzw. bis ich dem Mordanschlag entkommen bin.

Jedoch möchte ich kurz ein aktuelles Beispiel als Thema nehmen, um die ganze Verworrenheit noch einmal aufzuzeigen.

2. Vorgeschichte

In den Jahren 1994-1998 fiel verstärkt ein türkischer Junge namens Muhlis, bekannt geworden jedoch unter dem Namen Mehmet, durch ständige Verbrechen auf, bei denen massive Gewaltbereitschaft zu beobachten waren. Mehmet konnte aufgrund seines Alters nichts angelastet werden. Schließlich ist man in Deutschland erst mit 14 Jahren strafmündig. In der Bevölkerung wurden zu dieser Zeit Rufe nach einer Gesetzesänderung diesbezüglich laut - nichts geschah.

Die Medien berichteten über die Gewaltverbrechen des jungen Türken, die ihm jedes mal nur einen Aufenthalt auf Polizeirevieren kosteten.

Nach insgesamt 61 Straftaten bis zu seinem 13. Lebensjahr wurde er mit 14 Jahren aus Deutschland ausgewiesen. Nach der 62. Straftat trat dann der Ausweisungsbescheid in Kraft.

3. Seine Straftaten (die von der Polizei registriert werden konnten)

Straftaten, die Mehmet mit 10 Jahren beging:

1. 24.11.1994:

Mehmets Eltern wurden erstmals mit folgenden Taten ihres Sohnes konfrontiert: Mehmet führte während der Schulzeit ein Messer mit sich, er erpresste Geld von Mitschülern, er rammte einem Mitschüler in brutalster Art und Weise sein Knie gegen die Nase und bestahl seine Mitschüler.

2. 06.12.1994:

Beim Fußballtraining brach Mehmet einem Mitspieler das Nasenbein, in dem er ihn kräftig ins Gesicht schlug.

3. 13.12.1994:

Bei einer Schulaufzeichnung stieß er einer Mitschülerin sein Knie in die Rippen.

4. 14.12.1994:

An diesem Tag verprügelte er drei Jungen. Dem ersten schlug er auf den Rücken, den zweiten rammte er sein Knie in den Rücken und dem letzten rammte er selbiges in den Magen.

Straftaten, die Mehmet mit 11 Jahren beging:

5. 19.06.1995:

Er stieß einem Mitschüler sein Knie zwischen die Beine.

6. 10.07.1995:

Diebstahl in einem Laden.

7. 11.07.1995:

Nach dem er einen Tag zuvor anscheinend Gefallen am Diebstahl fand, stahl Mehmet einen Tag später ein Fahrrad.

8. 23.09.1995:

Schwerer Diebstahl aus einem Büro

9. 28.09.1995:

Erneuter Ladendiebstahl

10. 11.10.1995:

Mehmet schlug einem Zeitungsaustragenden Jungen mit der Faust ins Gesicht. Zwei unbeteiligte Kinder konnten noch verhindern, dass er einen weiteren Jungen angriff. Einen Tag später wurde der selbe Junge erneut von Mehmet geschlagen.

11. 17.10.1995:

Erneuter Fahrraddiebstahl

12. 29.11.1995:

Mehmet fiel einem Detektiv auf, als er in einem Kaufhaus mit einer CD ein Geschäft verließ. Zitat Mehmet: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“

13. 04.12.1995:

Zusammen mit einem anderen Ausländer bedrohte Mehmet einen anderen Jungen und befahl ihm, ihm sein Geld zu geben. Zitat: „Ich fotz\' dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Nachdem er das Geld erhalten hatte, schlug er den geschädigten Jungen ins Gesicht und drohte ihm weitere Schläge an, falls er zur Polizei gehen sollte.

14. 07.12.1995:

Vorsätzliche (leichte) Körperverletzung

15. 13.12.1995:

Gefährliche Körperverletzung.

16. 20.12.1995:

Ein Geschädigter vom 13.12.1995 wurde von Mehmet krankenhausreif geschlagen, nachdem er ihn angezeigt hatte.

17. 25.12.1995:

Sachbeschädigung

18. Ende 1995 / Anfang 1996:

Bei einer Vernehmung am 10.06.1996 gab er zu, in einem Kaufhaus auf Bestellung Hosen, Schuhe, 30 CDs mit Rapmusik, Stoffhosen und Jeans gestohlen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er für diese Gegenstände, die er alleine stahl, 1000 DM erhalten. Weiterhin berichtete er, er habe insgesamt circa 90 CDs beim selben Geschäft gestohlen zu haben.

19. Ende 1995:

Eine weitere Vernehmung am 10.09.1996 ergab, dass er und ein weiterer Jugendliche einem kleinen Jungen mit einer Spendenbüchse mit dem Argument, sie wüssten, wo man mehr sammeln könnte, weglockten. Als sie niemand beobachtete soll Mehmets Begleiter den Jungen geschlagen haben, woraufhin Mehmet die Spendenbüchse, dessen Inhalt sich auf ca. 20 DM belaufen sollte, an sich nahm.

20. Januar 1996:

Mehmet betrat mit einer Gruppe ausländischer Jungendlicher, dessen Anzahl sich auf 11 belief, eine U-Bahnstation und verprügelte 3 Jugendliche. Die unbeteiligten Jugendliche und Kinder wurden von den anderen Jugendlichen, sowie von Mehmet selbst verprügelt. Ein Junge konnte sich für 5,- DM freikaufen. Zwei Mädchen fotografierten das ganze, jedoch erpresste er den Film und bedrohte eins der Mädchen, die in einen Linienbus fliehen konnten.

21. 23.02.1996:

Einbruch

22. 20.05.1996:

Ladendiebstahl

23. 28.05.1996:

Mehmet verfolgte mit einem Gefolge von 5 weiteren Jugendlichen zwei Jugendliche, die in eine U-Bahnstation flüchteten. Mehmet schlug einen der Jugendlichen, nachdem er von ihm und den anderen schon „bearbeitet“ worden war, in den U-Bahnwagen. Dort bat er einen Mann um Hilfe, der ihn ignorierte. Mehmet und die anderen Jugendlichen folgten ihm und verprügelten ihn weiter. Als er schließlich aus dem U-Bahnwagen flüchtete, verprügelten ihn die anderen weiter.

24. 14.06.1996:

Ladendiebstahl

25. 17.06.1996:

Diebstahl aus einem Auto

Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:

26. 24.06.1996:

Räuberische Erpressung

27. 11.07.1996:

Mehmet und Gefolge wurde bei einer Polizeistelle aufgrund eines unbefugten Gebrauch eines Fahrrads und Nötigung vorgeladen, nahmen den Termin jedoch nicht war.

28. Juni/Juli/August 1996:

Eine Anhörung am 10.09.1996 ergab, dass Mehmet in den Monaten Juni – August ungefähr 40 Fahrräder gestohlen habe.

29. 25.07.1996:

Diebstahl & Betrug.

30. 05.08.1996:

Besonders schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruch und Diebstahl.

31. 09.09.1996:

Sachbeschädigung hervorgerufen durch Brandlegung.

32. 09.09.1996:

Fahrraddiebstahl.

33. Januar – September 1996:

Am 10.09.1996 gab Mehmet bei einer Anhörung zu, er habe seit Januar zusammen mit seinen Freunden um die 80 Fahrräder entwendet.

34. Oktober 1996:

Motorraddiebstahl

35. 07.11.1996:

Von einem Polizisten auf der Straße kontrolliert gab Mehmets Begleiter an, dass die T-Shirts, die sie bei sich führten, hätten sie in einem Kaufhaus gestohlen. Mehmet selbst antwortete nur mit der Bemerkung, er wäre erst 12 und könnte noch nicht zur Rechenschaft gezwungen werden.

36. 11.11.1996:

Er öffnete mit zwei Mittätern einen Bus, aus dem sie das Geld des Geldwechslers entfernten. Als der Busfahrer das Trio verfolgte, wurde er durch Tritte und Hiebe durch Mehmet schwer verletzt.

37. 27.11.1996:

Ladendiebstahl

38. 30.11.1996:

Das Gefolge um Mehmet schlug zwei Skateboarder nieder.

39. Dezember 1996:

Ein Begleiter Mehmets gab bei der Polizei folgende schriftliche Auskunft: Alle Kleidungsstücke Mehmets seien gestohlen und er gehe im großen Stil stehlen. Er klaue sogar Schmuckstücke, die er anschließend an Hehler verkaufe.

40. 14.01.1997:

Mehmet und ein Mittäter traten die Tür eines Bekannten ein, bei dem sie unter anderem eine EC-Karte entwendeten und damit 720 DM abhoben.

41. 19.01.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

42. 15.02.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

43. 18.02.1997:

Mehmet und sein Gefolge, bestehend aus zwei Jugendlichen, stahlen in einem Waffengeschäft Schreckschusspistolen. Außerdem bedrohte er das einen Mitarbeiter mit den Worten „Ich stech dich ab“.

44. 19.02.1997:

Besonders schwerer Diebstahl.

45. 19.02.1997

Er entwendete mit Hilfe von Freunden Schmuckgegenstände im Wert von ca. 1500 DM.

46. Februar 1997:

Zwei Vorladungen wegen Ladendiebstahls wurden ignoriert.

47. 03.03.1997:

Mehmet & Kumpels räumten eine Ladenkasse aus und entwendeten 420 DM.

48. 10.04.1997:

In einem Jugendzentrum überrumpelten Mehmet und ein anderer jugendlicher Türke einen 33-jährigen, der gerade aus dem Tresorraum trat. Er fiel auf den Boden und Mehmet nahm ihn daraufhin in den Schwitzkasten, so dass es im Genick des Sozialpädagogen knackte. Gestohlen wurde jedoch nichts.

49. 16.04.1997:

Zwei Jugendliche wurde von einer ausländischen Gruppe um Mehmet ausgeraubt und von Mehmet selbst geschlagen.

50. 18.04.1997:

Mehmet sprang einen der vor zwei Tagen überfallenden Jugendlichen auf seinem Pausenhof an und ließ ihn, zusammen mit den anderen aus sein Gruppe, den anderen suchen, den sie nicht fanden. Der Junge wurde anschließend verspottet und geschlagen.

51. 22.04.1997:

Hausfriedensbruch

52. 29.04.2997:

Nach Italien schwarzgefahren

53. 14.05.1997:

Mehmet fiel einer Polizeistreife auf, da er ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr und keinen Helm trug. Trotz der Zeichen der Polizisten hielt er nicht an, sondern flüchtete und überfuhr eine rote Ampel.

Straftaten, die Mehmet mit 12 Jahren beging:

54. 03.07.1997:

Diebstahl

55. 20.07.1997:

Mehmet fiel durch folgende schulische Vergehen auf: Er bedrohte die Klassenlehrerin, drehte Mitschülern die Arme um, Schlug Mitschülern mit einem Schlagring ins Genick / ins Gesicht / auf den Kopf, etc.

56. 07.11.1997:

Besonders schwerer Diebstahl des Inhalts eines Autos.

57. 11.02.1998:

Er verprügelte einen 16-jährigen.

58. 13.02.1998:

Mehmet schlug einen Schüler auf einer Faschingsfeier auf der Toilette krankenhausreif. Bei einer Vernehmung bei der Polizei gab er an, er hätte so etwas schon oft gemacht, es hätte ihm Spaß gemacht und er werde dies auch weiterhin so tun. Auf die Frage, ob er wisse, dass er seine Opfer dabei schwer verletze, so dass sie ärztlich behandelt werden müssten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“

59. 14.02.1998:

Mehmet schlug einen Passanten auf einem Bahnsteig und forderte sein Geld. Das Opfer musste mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden.

60. 16.03.1998:

Kaufhausdiebstahl.

61. 26.03.1998:

Wohnungsdiebstahl

62. 05.07.1998:

Seine letzte Tat bestand darin, in München einen Schüler zu überfallen.

Ich denke, diese mehr als lange Strafakte macht das ganze Geschehen viel deutlicher, als die Zahl 62 allein.

4. Aktuelles & Analyse

Nach fast genau vier Jahren darf Mehmet nun wieder nach Deutschland zurückkehren. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 16.07.2002 entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof. Als Begründung sind mir zwei Versionen bekannt, wobei die erste auf die zweite aufbaut.

Version 1: Die Ausweisung war rechtswidrig.

Version 2: Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe er nach dem europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Nun stelle ich mir folgende Fragen:

Warum darf ein mehr als 60 mal straftätig gewordener Türke nach einer Ausweisung wieder nach Deutschland?

Nun, nachdem er wieder zurückkommt, erhält er Sozialhilfe. Wird er nun auch noch für seine Straftaten belohnt?

Warum wird erst vier Jahre später entschieden, dass die Ausweisung rechtswidrig war?

Warum kann man unter 14 Jahren noch nicht zur Rechenschaft gezogen werden? Ok, es ist im Sinne des Jugendschutzes, aber wären nicht ein Haufen von Jugendlichen ohne diese Art von Jugendschutz eher geschützt worden? Ich sehe es ja ein, dass man Nachsicht mit einem 10-jährigen Kind haben muss, dass sich bei Karstadt Bonbons in die Hosentasche steckt und damit rausgehen möchte. Jedoch müsste man in Deutschland einfach mal Grenzen setzen und nicht nur pauschale Gesetze erlassen. Man müsste einfach zwischen Klein- und Großkriminalität unterscheiden lernen, um das Volk besser schützen zu können.

Warum heißt es bei Urteilen, die ein Gericht erlässt, immer „Im Namen des Volkes...“? Ich denke „Im Namen des Gesetzes...“ oder „Im Namen des Gesetzgebers...“ oder „Im Namen des Gerichtes...“ würden es viel eher auf den Punkt bringen. Denn was das Volk will, dass interessiert die Politik, die Rechtsprechung, etc. anscheinend recht wenig. Warum muss zum Beispiel ein Kindergarten jedes Jahr renovieren, nur damit das Geld für eine Renovierung, sollte es mal gebraucht werden, auch zur Verfügung steht? So verliert der Staat jährlich Geld, dass er sparen könnte und das nur, weil das deutsche Recht nicht überarbeitet wird. Ganz nach dem Motto „Wenn der Kindergarten dieses Jahr nicht renoviert wird, dann wird er dies wohl nie“.

Warum müssen alte DM Briefmarken, die man in aktuelle Euro-Briefmarken tauschen möchte, extra auf einem Antrag aufgeklebt werden? Abgeben, zurückbekommen, fertig.

5. Fazit

Täglich wird man mit Dingen konfrontiert, bei denen wir nur den Kopf schütteln können.

Das deutsche Recht hat einfach viel zu viele unschlüssige Gesetze, Bestimmungen, etc. parat. Es sollten sich einfach mal ein paar kluge Köpfe der Politik, und verschiedene Leute verschiedener Schichten aus der Bevölkerung zusammensetzen und das deutsche Recht mal kräftig reformieren. Das zumindest würde ich mir wünschen.

So, das war’s. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir als Leser treu bleibt, bzw. ich euch als neuen Leser gewinnen konnte. Wenn nicht - auch kein Problem :o)

Le_ruse!

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